Der
Grundstückkaufvertrag nach den Bestimmungen des Sachrechtsbereinigungsgesetzes
zur UR-Nr. 272/2010 vom 03.Mai 2010 geschlossen vor dem Notar Christian Kirsch,
geschäftsansässig Teltower Damm 23 in 14169 Berlin, über das
Erbbaurechtsgrundstück Uhlenhorst 11, Flur 9 Flurstück 9, zwischen der Gemeinde
Kleinmachnow und der Erbbaurechtsnehmerin, wohnhaft Uhlenhorst 11, wird
genehmigt.
Sämtliche
von Frau Jutta Lorenz, geboren am 20.12.1954, dienstansässig Adolf-Grimme-Ring
10 in 14532 Kleinmachnow zur UR-Nr. 272/2010 des o.g. Notars abgegebenen
Erklärungen werden genehmigt.
Über
das Grundstück Uhlenhorst 11, Flur 9 Flurstück 9, schloss die Gemeinde
Kleinmachnow am 06.03.2009 zur UR-Nr. 256/2009 des Notars Christian Kirsch,
Berlin, einen Erbbaurechtsvertrag
mit der Gebäudeeigentümerin und Inhaberin des dinglichen Nutzungsrechtes am
Grundstück nach den Bestimmungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes für die
Dauer von 90 Jahren.
Dieser
wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.05.2009 zur DS-Nr. 065/09
genehmigt.
Der
Erbbaurechtsnehmerin wurde darin das Recht zum Ankauf des Grundstücks innerhalb von 12 Jahren
eingeräumt und der Kaufpreis, in Abhängigkeit vom Bestehen Bleiben von
Teilungs- und Baubeschränkungen mit 54.504,00 EUR vereinbart.
Die
Erbbaurechtsnehmerin verlangte nunmehr den Ankauf des Grundstücks zu diesen
Bedingungen.
Vereinbart
wurde: Das Erbbaurecht wird aufgegeben, die Grunddienstbarkeit (Teilungs- und
Bebauungsbeschränkung) bleibt am Kaufgegenstand bestehen, der Gemeinde wird ein
Vorkaufsrecht eingeräumt. Die Löschungsbewilligung für die Beschränkungen
erteilt die Gemeinde nur gegen Zahlung eines Ablösebetrages, der sich am
Bodenrichtwert zu diesem Zeitpunkt bemisst. Eine Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung wird eingeräumt.
Der Kaufpreis beträgt 54.504,00 EUR. Die Käuferin trägt alle Kosten allein. Der
Kaufpreis ist zu verwahren, da bisher durch das zuständige Bundesamt nicht
festgestellt wurde, ob eine Abführungspflicht an den Entschädigungsfonds
besteht.
Entscheidungen
über dieses Rechtsgeschäft trifft der Hauptausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung
der Gemeinde Kleinmachnow (unter 100.000 Euro).
Sowohl
der Erbbaurechtsvertrag als auch der Grundstückskaufvertrag liegen vom
26.05.2010 bis zum 14.06.2010 zur Einsichtnahme aus
Anlage:
Flurkartenauszug