1. Die „Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ vom 26.09.2006 wird mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“ wird mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.
Im Jahre 2006 hat die Gemeindevertretung Kleinmachnow eine „Satzung
über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ beschlossen (Anlage 2). Seither erfolgten mit
einem jährlichen Kostenvolumen zwischen ca. 2.000 € und ca. 3.000 €
Erstattungen der Kosten des Schulessens für jährlich ca. 8 bis 13 Schülerinnen
und Schüler.
Im Zuge der Neuvergabe der Schulspeisung im Jahre 2013 hat die
Verwaltung vorgeschlagen, diese gemeindliche Satzung aufzuheben (DS-Nr.
123/13), da der durch die Satzung begünstigte Personenkreis diese Leistungen ebenfalls
aus dem Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ erhalten könnte, dort zudem erweitert
um Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag. Hierbei wäre pro Essen eine
Eigenbeteiligung von 1 € durch die Betroffenen zu leisten. Die soziale Absicherung
Betroffener schien durch das Bildungs- und Teilhabepaket gewährleistet. Erfahrungen
der Nachbarkommunen zeigen, dass die Aufhebung der örtlichen Satzungen keine
erheblichen Nachteile für Betroffene mit sich bringt.
Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat in ihrer Sitzung am 14.
November 2013 mit der Beschlussfassung zur DS-Nr. 123/13 mehrheitlich durch
Maßgabe beschlossen, eine Anpassung der bisherigen Satzung an das aktuelle
Preisniveau zum 31.12.2013 vorzunehmen (Anlage
3).
Eine Anpassung der bisher umfassenden Satzung von 2006 ist aufgrund
von Änderungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht mehr erforderlich. Es
wird daher ein auf die Kostenerstattung und deren verfahrenstechnische
Abwicklung reduzierter und nunmehr als „Satzung über die Kostenerstattung der
Schülerspeisung“ (Anlage 1)
bezeichneter Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Erstattung soll für die Essensinanspruchnahme aller Schülerinnen
und Schüler der Allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgansstufe 13, die sich
in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow befinden, erfolgen, wenn deren Eltern
- Empfänger
von Sozialleistungen nach dem SGB II,
- Empfänger
von Sozialleistungen nach dem SGB XII,
- Empfänger
von Wohngeld nach dem WoGG,
- Empfänger
eines Kinderzuschlages nach dem BKGG oder
- Empfänger von Asylleistungen nach dem
AsylbewLG
sind und umfasst den gesamten Preis des Essens (derzeit
2,67 €/2,90 € für ein Essen Grundschulen/ Gesamtschule bzw. 3,45 €/3,70 € für ein
Bioessen Grundschulen/Gesamtschule).
Zur zügigen Abwicklung des Verfahrens wurde eine Ausschlussfrist von 6
Monaten ab Inanspruchnahme des Essens eingefügt. Zudem wird eine
Übergangsregelung zur bisherigen Satzung vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
„Satzung
über die Kostenerstattung der Schülerspeisung“
nur zur Information:
2.
bisherige
„Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“ der Gemeinde
Kleinmachnow vom 26.09.2006
3.
DS-Nr.
123/13 „Aufhebung der Satzung über die Kostenbeteiligung an der Schülerspeisung“
mit Maßgabe (am 14.11.2013 beschlossene Fassung)