Betreff
Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 049/14/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung (Anlage A) wird beschlossen und soll zum 01.07.2014 in Kraft gesetzt werden.


In der Gemeindevertretersitzung am 14.11.2013 hatte der Bürgermeister Herr Grubert informiert, dass es hinsichtlich der maschinellen Winterwartung immer wieder zu Beschwerden von Bürgern kam, da insbesondere unbefestigte Gehwege beschädigt wurden. Auch der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow wurde darüber informiert.

In der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung (siehe Anlage B) ist unter §4, Absatz (3) u.a. festgelegt: “Die zu reinigende Fläche darf durch den Reinigungsvorgang nicht beschädigt werden“.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in der Umsetzung  des Verwaltungsvollzuges der Satzung eine Klarstellung zur bisherigen Regelung geboten.

Herr Grubert hatte in der o.g. Sitzung der Gemeindevertreter angekündigt (angeregt), dass die bestehende Straßenreinigungssatzung nunmehr dahingehend verändert werden soll, dass eine maschinelle Reinigung unbefestigter Gehwege nicht mehr zulässig ist.

Die neue Straßenreinigungssatzung (Anlage A), die bereits für die neue Wintersaison 2014/2015 gelten soll, beinhaltet die diesbezügliche Klarstellung.

 

Eine erste Information zu den beabsichtigten Änderungen zur Straßenreinigungssatzung wurde im Februar 2014 mit der Informationsvorlage Info 003/14 in den Ausschüssen zur Kenntnis genommen und diskutiert.

 

Für den auf der Informationsvorlage aufbauenden Beschluss DS-Nr. 049/14 wurden weitere redaktionelle, klarstellende Änderungen vorgenommen:

-          Die bisherige Regelung zur Laubreinigung auf öffentlichen Flächen in § 2, Absatz (3) wurde deutlicher formuliert.

-          Die Regelung hinsichtlich der zu reinigenden Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und in Fußgängerzonen ohne Trennung von Fahrbahn und Gehweg wurde deutlicher formuliert.

-          Der Einsatz von Feuchtsalz auf Fahrbahnen der Kategorie I wurde entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2001(Anlage C) in der neuen Satzung aufgenommen.

-          Die Anlage der Straßenreinigungssatzung:“Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung“ wurde aktualisiert bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Die finanziellen Auswirkungen der zukünftigen Handreinigung von unbefestigten Gehwegen wurden für die Wintersaison 2014/2015 insgesamt ca. mit 10.000,- €; davon für den Winterwartungszeitraum vom 15.11.2014 bis 31.12.2014 auf  ca. 3.334,-€, beziffert.

 

Der UVO hat am 02.04.2014 zwei Maßgaben (Anlage D 1) empfohlen (Breite von 1,50 m auf 1,20 m; Winterwartung in Schluppen). Im Hauptausschuss am 28.04.2014 wurden weitere Maßgaben hinsichtlich u. a. der Handreinigung von Mosaikpflaster und der Zulässigkeit der Reinigungsarten beschlossen (Anlage D 2). Durch den Bürgermeister wurde im Hauptausschuss zugesagt, dass zur Gemeindevertretersitzung am 15.05.2014 diese Maßgaben in die neue Satzung eingearbeitet werden und vor allem ein Verzeichnis zu den zulässigen Reinigungsarten auf Gehwegen erstellt wird.

Der durch die Einarbeitung der drei Maßgaben veränderte Satzungstext liegt der Gemeindevertretung zum 15.05.2014 mit der Drucksache 049/14/1 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Durch die Vorgabe, dass nunmehr auch die Gehwegflächen, die mit Mosaikpflaster belegt sind, zwingend handgereinigt werden müssen, erhöhen sich die finanziellen Aufwendungen als Mehraufwand geringfügig von 10.000,- € auf 15.000,- €.

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung, Anlage A(einschließlich der Anlagen A1 und A2) der Beschlussvorlage, soll nach Beschlussfassung veröffentlicht werden und zum 01.07.2014 in Kraft treten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.50

Teilhaushalt/Budget:

50/27

Maßnahmen-Nr:

 

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

120.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr 2014

EURO:

5.000,00

Finanz-HH

Jahr 2014

EURO:

5.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

15.000,00 Euro

 ja

 nein

 


Anlage A -  Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow vom Mai 2014 mit der          Anlage A1 - Verzeichnis der Straßenkategorien und der

                   Anlage A2 -Verzeichnis zur Zulässigkeit der Reinigungsarten

 

Zur Information:

Anlage B – gültige Straßenreinigungssatzung von 2010

Anlage C - Beschluss DS Nr.: 165/01 zum Winterdienst vom 27.09.2001

Anlage D – Maßgaben:

                   D1 aus dem UVO-Ausschuss am 02.04.2014

                   D2 aus dem Hauptausschuss am  28.04.2014