Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 41 BbgKVerf auf Vorschlag der Fraktionen folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH mit Gemeindevertretern:
Fraktion |
Aufsichtsratsmitglied |
CDU/FDP |
Maximilian Tauscher |
CDU/FDP |
Ludwig Burkardt |
SPD/PRO |
John Christall |
SPD/PRO |
Bernd Bültermann |
DIE LINKE/PIRATEN |
Klaus-Jürgen Warnick |
B 90/Grüne |
Andrea Schwarzkopf |
Die Gemeindevertretung hat in den Fällen, in denen sie mehrere Mitglieder eines Gremiums zu bestellen oder vorzuschlagen hat, § 41 BbgKVerf anzuwenden. Laut Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH hat der Aufsichtsrat folgende Zusammensetzung: Bürgermeister, FBL Bauen/Wohnen, ein Vertreter der Gemeinde Bergholz-Rehbrücke, acht von der Gemeindevertretung zu bestimmende Mitglieder, davon sechs Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die zwei externen Mitglieder, Herr Elmar Prost und Frau Renate Lepping-Spliesgart, sind noch bis Dezember 2016 bestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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