Betreff
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH Verwendung des Ergebnisses 2009
Vorlage
116/10
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresüberschuss in Höhe von 277.833,21 € ist wie folgt zu verwenden:

 

1.)  10 % des Jahresüberschusses (27.783,32 €) sind satzungsgemäß in die Rücklagen    einzustellen.

2.)  90 % des Jahresüberschusses (250.049,89 €) sind in die sonstigen Rücklagen einzustellen. 

  


Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 11. Juni 2010 den Jahresabschluss 2009 zur Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafterin zur Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl 10 % des Jahresüberschusses satzungsgemäß in die Rücklagen und 90 % des Jahresüberschusses der sonstigen Rücklage zuzuführen. 

  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: