Betreff
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH Verwendung des Ergebnisses 2009
Vorlage
116/10
Art
Beschlussvorlage
Der Jahresüberschuss in Höhe von
277.833,21 € ist wie folgt zu verwenden:
1.) 10 % des Jahresüberschusses (27.783,32 €)
sind satzungsgemäß in die Rücklagen
einzustellen.
2.)
90 % des Jahresüberschusses (250.049,89 €) sind in die sonstigen
Rücklagen einzustellen.
Der
Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 11. Juni 2010 den Jahresabschluss 2009 zur
Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung
an die Gesellschafterin zur Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat
empfahl 10 % des Jahresüberschusses satzungsgemäß in die Rücklagen und 90 % des
Jahresüberschusses der sonstigen Rücklage zuzuführen.