Der sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow, in der Fassung vom 11. Juni 2014, ergebende Jahresüberschuss von 6.506,93 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinnes zu beschließen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2014 die Vortragung des Jahresüberschusses auf neue Rechnung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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