1.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
(Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 sowie die Begründung
werden gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der
Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
(Textbebauungsplan) trat am 31.03.2008 in Kraft.
Am 02.10.2014 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 095/14
beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für das Grundstück Föhrenwald 51
zu ändern (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken auf die Verschiebung
der 15,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem
Grundstück Föhrenwald 51 von bisher 5,0 m Abstand auf künftig 11,5 m
Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen
Grundstücksgrenze). Das Änderungsverfahren geht zurück auf einen entsprechenden
Antrag der Grundstückseigentümer. Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes ist
als Anlage 2 beigefügt.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-035 sind nicht von
der Änderung betroffen.
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB,
ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne frühzeitige
Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, durchgeführt.
Die erforderlichen
stadtplanerischen Leistungen werden vom Fachdienst Stadtplanung/ Bauordnung
ohne Inanspruchnahme externer Leistungen erbracht. Es entstehen daher durch das
Verfahren keine externen Kosten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Geltungsbereich
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
2)
Entwurf
der 1. Änderung