1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der
Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden,
sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Vorbemerkung
Der
Geltungsbereich des in Aussicht genommenen Bebauungsplanes KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlage 1) liegt am südöstlichen Rand der Gemeinde Kleinmachnow,
an der Grenze zur Stadt Teltow. Es handelt sich um Flächen im Bereich Brunnenweg,
Kanalweg, Kurzer Weg, Ringweg und des südlichen Erlenweges.
Das Plangebiet wird im Norden
halbkreisförmig von Wohngebieten umgeben (Bebauungspläne KLM-BP-015
„Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg“ und KLM-BP-034 „Bereich Lepckestraße“). Im Süden
grenzt es an einen Wiesenstreifen, der bis zum Teltowkanal reicht und bereits
zum Teltower Stadtgebiet gehört. Bebauung und Nutzung sind sehr heterogen: Es
überwiegt eine Gartennutzung, zum Teil verbunden mit Lauben und kleineren
Unterkünften, es sind aber auch einzelne dauerhaft bewohnte Wohnhäuser
vorhanden.
Bisheriger Verlauf
des Bebauungsplan-Verfahrens
Im Vorfeld der
Erarbeitung eines Bebauungsplan-Vorentwurfes erfolgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme
durch das beauftragte Planungsbüro: Es fanden zahlreiche Begehungen statt und eine
Befragung aller Eigentümer, Mieter und Pächter im Gebiet im Zeitraum Mai – Juli
2010 per Fragebogen. Außerdem wurde in den Bauakten und in weiteren verfügbaren
Unterlagen bei Gemeinde und Landkreis recherchiert. Parallel erfolgte eine
Untersuchung des Baugrundes. Die dabei erarbeitete Baugrundstellungnahme, Stand
09.06.2011, bestätigte die Einschätzung der Gemeinde und langjährige
Erfahrungen zahlreicher Grundstücksnutzer, dass die Baugrundverhältnisse im
überwiegenden Teil des Plangebietes für die Errichtung baulicher Anlagen außerordentlich
ungünstig sind. Wegen des weithin vernässten und unsicheren Bodens eignet sich
die Fläche nicht als Wohngebiet zum dauerhaften Wohnen.
Im August 2010
wurden Eigentümer und Nutzer sowie Gemeindevertreter und Sachkundige Einwohner in
einer Erörterungsveranstaltung über die aktuelle Situation im (künftigen)
Plangebiet informiert. Daran anschließend, mit Beschluss vom 18.11.2010,
leitete die Gemeindevertretung das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ förmlich ein.
Im
Aufstellungsbeschluss ist als städtebauliches Ziel formuliert, dass die
vorhandene Erholungsnutzung in Gärten mit Lauben und in kleineren, für
Wohnzwecke genutzten baulichen Anlagen unter Berücksichtigung einiger im
Bestand vorhandener dauernder Wohnnutzungen planungsrechtlich gesichert
werden soll. Der Bebauungsplan soll also im Wesentlichen den „Status quo“ wahren.
Ein erster Bebauungsplan-Vorentwurf wurde in der Sitzung des
Bauausschusses am 19.09.2011 vorgestellt.
Aktueller Stand
Unabhängig vom gemeindlichen
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark als
zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zahlreiche bauordnungsrechtliche
Verfahren eingeleitet, die sich mit einzelnen, bisher nicht oder nicht
abschließend genehmigten baulichen Anlagen im Plangebiet befassen. Nachdem die
von der Bauaufsicht dabei gesetzten Fristen in Kürze zu Ende gehen, die
Zulässigkeit einzelner, noch nicht genehmigter Vorhaben aber nur auf der
Grundlage eines Bebauungsplanes gegeben wäre, ist spätestens bis Anfang 2015,
im Zusammenhang mit der weiteren Beratung des Vorentwurfes, darüber zu
entscheiden, ob und mit welchen Zielen das Bebauungsplan-Verfahren fortgesetzt
werden soll.
Zur Bauausschuss-Sitzung
vom 13.10.2014 wurde das Verfahren wieder auf die Tagesordnung genommen. Aus der
Diskussion im Ausschuss folgte, dass insbesondere die seit 2011 ergangene
Rechtsprechung und zwischenzeitlich gewonnene neuere Erkenntnisse eine
Überarbeitung des bisherigen Vorentwurfes erforderlich machten, insbesondere
hinsichtlich der darin noch angedachten Zulässigkeit von sowohl
Wochenendhausnutzung (vorübergehendes Wohnen), als auch Kleingartennutzung
(kein Wohnen).
Einen
überarbeiteten Bebauungsplan-Vorentwurf legten Verwaltung und das beauftragte
Planungsbüro zur Bauausschuss-Sitzung am 24.11.2014 vor. Angestrebt wird nun die Ausweisung als „Sondergebiet,
Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet“. Was das im Gebiet vorhandene Dauerwohnen
angeht, wurden zwei Varianten vorgeschlagen, nach denen Wohnnutzungen
planungsrechtlich gesichert werden könnten: Mit Variante 1 sollten diejenigen
dauerhaften Wohnnutzungen, die bauordnungsrechtlich bereits genehmigt sind,
gesichert werden. Mit einer (Alternativ-)Variante 2 – unter bestimmten Voraussetzungen
‑ alle nachgewiesenen, dauerhaften Wohnnutzungen.
In der Sitzung am 24.11.2014 lehnte der Bauausschuss
sowohl den Vorschlag ab, die Gartensiedlung insgesamt als „Allgemeines
Wohngebiet“ festzusetzen (Ergebnis der Meinungsabfrage: 1 „Ja“ / 5 „Nein“ / 1
„Enthaltung“), als auch die vorgenannte Var. 2 – Sicherung des nachgewiesenen
Dauerwohnens (Ergebnis: 2 / 5 / ‑).
Empfohlen wurde die Ausarbeitung eines
Entwurfes nach Var. 1 – Sicherung nur des bauordnungsrechtlich genehmigten
Dauerwohnens (Ergebnis: 5 / 1 / 1).
Im Nachgang zur Sitzung wurden die der
Verwaltung und den Fachplanern vorliegenden Unterlagen nochmals geprüft und die
Nutzungskarte von 2011 aktualisiert. Die jetzt vorliegende Fassung gibt insbesondere
den nach Aktenlage derzeit dokumentierten Bestand des bauordnungsrechtlich
genehmigten Dauerwohnens wieder. Es handelt sich um 12 ‑ und damit rd.
15 % ‑ der insgesamt 79 Grundstücke (vgl. Anlage 4 ‑ Nutzungskarte
(Zusammenfassung der Bestandsaufnahme)).
Der Vorentwurf,
bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche
Festsetzungen ist als Anlage 2 und Anlage 3
beigefügt.
Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung werden eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und
von Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“
Vorentwurf KLM-BP-044 „Gartensiedlung
Kleinmachnow Süd-Ost“, Stand 05.01.2015:
2)
Zeichnerische
Festsetzungen (Planzeichnung)
3)
Textliche
Festsetzungen
Nur zur Information:
4)
Nutzungskarte
(Zusammenfassung der Bestandsaufnahme, Stand. 05.01.2015)