Die
Gemeindevertretung beschließt, den § 10 „Redeordnung“ der Geschäftsordnung neu
zu fassen:
§ 10
(1)
Reden
darf, wer vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das Wort
erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. Jeder Redner/jede
Rednerin soll sich bei seinem/ihrem Redebeitrag erheben.
(2)
Der
Vorsitzende/die Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der
Wortmeldungen soweit nicht mit Zustimmung des/der Redeberechtigten hiervon
abgewichen wird. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und
darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen.
Es darf dadurch kein Redner/keine Rednerin unterbrochen werden.
(3)
Die Redezeit beträgt maximal fünf Minuten. Dies gilt nicht für
Haushaltsdebatten und Berichterstattungen durch Ausschussvorsitzende.
(4)
Dem/der
Hauptverwaltungsbeamten ist auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen
jederzeit das Wort zu erteilen.
(5)
Persönliche
Erklärungen sind nach der Abstimmung zulässig. Sie sind kurz zu halten.
Der Ältestenrat der Gemeindevertretung von Kleinmachnow hat sich in seiner letzten Sitzung in großer Mehrheit dafür ausgesprochen, zukünftig eine Redezeitbegrenzung für Wortmeldungen in der Geschäftsordnung vorzuschreiben. Die vorliegende Fassung lehnt sich an die Geschäftsordnung des Kreistages Potsdam-Mittelmark an und berücksichtigt die vorgeschlagenen und diskutierten Ausnahmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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