Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013
verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten
wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung
aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2)
und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. (1) und (2) von
der Verwaltung eigenverantwortlich beschieden werden. Für die nach §3 Abs. (3)
beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales gemäß §4 Abs. (1) eine Empfehlung aus.
Zu Ihrer Information wird mit Anlage
2 eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2015 beigelegt.
Danach wurden für 2015 Fördermittel in Höhe von ca. 282.600,- € beantragt. Im
Haushalt 2015 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 233.800,- € eingestellt.
Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der
Verwaltung folgen, werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 236.900,- € benötigt.
Für das Jahr 2015 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca. 172.271,- € beantragt (s. Anlage 1). Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2014 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endet am 31.03.2015.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
2. Gesamtübersicht
aller Förderanträge für das Jahr 2015