Betreff
Zuschuss an den TC Kleinmachnow 1961 e.V. zur Errichtung eines Wirtschafts- und Sanitärgebäudes (DS-Nr. 100/14/2 v. 13.11.2014), hier: Einvernehmen des Bauausschusses hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes
Vorlage
DS-Nr. 029/15
Art
Beschlussvorlage

1.         Die vorliegende Entwurfsplanung für ein neues Wirtschafts- und Sanitärgebäude des TC Klein­machnow 1961 e.V. auf dem Grundstück Fontanestraße 31 (vgl. Anlage 1, Lageplan; Anlage 2, Vereinsgebäude, Grundrisse EG u. OG, Ansichten) wurde geprüft.
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zu der Gestaltung des geplanten Vereinsgebäudes.

 

2.         Die Zuwendung kann entsprechend der Festlegung in DS-Nr. 100/14/2 vom 13.11.2014 (vgl. Anlage 3) nunmehr zur Auszahlung gelangen.


Das Gelände des Tennisclubs Kleinmachnow 1961 e.V. (TC Kleinmachnow) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-020 „Kiebitz­berge“, für den zurzeit ein Heilungsverfahren durchgeführt wird.

 

Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 hatte der TC Kleinmachnow die Gemeinde darum gebeten, den schon seit längerer Zeit geplanten Neubau eines Vereinsgebäudes auf dem Erbpacht-Grundstück „Fontanestraße 31“ finanziell zu unterstützen (vgl. Anl. 1, Lageplan mit Kennzeichnung des Gebäudestandortes).

 

Der Neubau soll an die Stelle des bisherigen Clubhauses treten. Dieser eingeschossige Bestandsbau verfügt weder über Umkleideräume, noch über Duschen und weist für einen Sportverein mit inzwischen rund 370 Mitgliedern (davon ca. 60 % aus Kleinmachnow) nur sehr beengte Räumlichkeiten auf. Die deshalb nötige Nutzung von sanitären Einrichtungen im benachbarten Sportforum ist ‑ gerade im Hinblick auf die Anforderungen des Spielbetriebes der Kinder- und Jugendmitglieder, aber auch des Turnierbetriebes – äußerst unbefriedigend.

 

Der geplante zweigeschossige Neubau soll neben Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für Damen und Herren auch ein Büro und zwei Clubräume enthalten. Die (künftigen) Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Mit DS-Nr. 100/14/2 vom 13.11.2014 (vgl. Anl. 3, Drucksache, ohne Anlagen) kam die Gemeindevertretung der Bitte um finanzielle Unterstützung für den Neubau nach: Es wird eine Zuwendung in Höhe von 133.000 EUR an den Tennisclub gegeben, wenn „(…) hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes Einvernehmen mit dem Bauausschuss und dem Bürgermeister erzielt wurde“ (vgl. lfd. Nr. 3 des Beschlussvorschlages).

 

Um der Festlegung der Gemeindevertretung in lfd. Nr. 3 des Beschlussvorschlages zu entsprechen, hat der Tennisclub seine bisherigen Entwürfe für das Vereinsgebäude, zuletzt mit Fachinformation BAU/011/14 in der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2014 diskutiert, überarbeitet. Die überarbeitete Version ist als Anl. 2 (Entwurfsplanung, Grundrisse EG u. OG, Ansichten) beigefügt.

 

Mit dem Bürgermeister und seiner Verwaltung ist das erforderliche Einvernehmen hinsichtlich der Gestaltung des Vereinsgebäudes bereits hergestellt. Nach Erteilung des Einvernehmens auch des Bauausschusses kann ein entsprechender Zuwendungsbescheid ergehen und die Zuwendung ausgezahlt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

3

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

66.500,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Grundstück des TC Kleinmachnow 1961 e.V. Fontanestraße 31, Lageplan
(Auszug aus der Automatisierten Liegenschaftskarte, ohne Maßstab)

2)        TC Kleinmachnow 1961 e.V., Neubau eines Vereinsgebäude, Entwurfsplanung, Grundrisse EG u. OG, Ansichten

Nur zur Information:

3)        DS-Nr. 100/14/2 vom 13.11.2014 (ohne Anlagen)