Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c "Eigenherd Süd" für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
120/10
Art
Beschlussvorlage

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ i. d. F. der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 29.02.2008 soll geändert werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c betrifft die Grundstücke Im Hagen 13 und 15a- g und soll sich beschränken auf die Anpassung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für Nebenanlagen sowie Änderungen der Mindestgrundstücksgröße.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erstellen und dem Bauausschuss zur Information vorzulegen.

  


Der Bebauungsplan KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ i. d. F. der 1. Änderung trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 03/2009 vom 27.02.2009 rückwirkend zum 29.02.2008 in Kraft.

 

Die Eigentümer der Grundstücke Im Hagen 13 und 15a- g haben einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ in der Fassung der 1. Änderung gestellt.

Aufgrund unrechtmäßiger Grundstücksteilungen auf vorgenannter Fläche mit welchen die vom Bebauungsplan festgelegte Mindestgrundstücksgröße von 600m2 nicht mehr eingehalten wird, sind auf den Grundstücken Zustände geschaffen worden, die planungsrechtlich nicht zulässig sind. Ebenfalls nicht eingehalten wird die zulässige Grundflächenzahl. Hiervon sind insbesondere die an der privaten Erschließungsstraße gelegenen Grundstücke betroffen, welche zusätzlich die Stellplatzanlagen für beide Grundstücke angerechnet bekommen.

Der Bauausschuss beschäftigte sich zuletzt in der Sitzung am 07.07.2010 mit der Thematik (Bau-Info- Nr. 13/2010), und ließ erkennen, dass vor dem Hintergrund der besonderen Situation auf den Grundstücken sowie der geänderten Rechtslage bzgl. des neu gefassten § 4 Abs. 3 BbgBO im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes im Sinne der Antragsteller keine Vorbildwirkung zu befürchten sein dürfte.

 

Mit einem Bebauungsplan- Änderungsverfahren soll die festgelegte Mindestgrundstücksgröße von bisher 600m2 für die betreffenden Grundstücke geändert werden.

Die Überschreitungen der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen (max. bis zu 27 m2) sollen deshalb mittels Änderung der entsprechenden Festsetzung planungsrechtlich zulässig werden.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c i. d. F. der 1. Änderung sollen von der Änderung unberührt bleiben.

 

Die Grundstückseigentümer haben die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren zugesichert.

Aus Sicht der Verwaltung soll dem Antrag gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan- Änderungsverfahren eingeleitet werden.

  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.    Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben

3.    Flächennachweis (Bilanz) und Lageplan

4.    Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan

nur zur Information:

5.    Vorschlag Vorentwurfsinhalte