Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages und des dazugehörigen Vertrages zur Bildung eines Miteigentumsanteils im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten, nördlich und südlich der BAB A 115“, Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“
Vorlage
DS-Nr. 106/15
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 195/2015 vom 12.08.2015 und der dazugehörige Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils UR-Nr. 194/2015 vom 12.08.2015, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 1.743 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 2774 (Teilfläche), 3083 (Teilfläche), 4396 (Teilfläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und den Herren Peter und Victor Korr werden genehmigt.


Die P&E als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow ist gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 2774, 3083 und 4396, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.      
Die Käufer sind die alleinigen Gesellschafter der „Korr Dental Gerätetechnik GbR“ und beabsichtigen auf dem noch unbebauten Grundstück den Bau einer Halle mit Lager-, Büro- und Ausstellungsflächen. Durch den Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils wird die Erschließung des Kaufgegenstands durch eine noch zu realisierende Stichstraße gewährleistet. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

Der Grundstückskaufvertrag und der Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils liegen vom 7. September bis 1. Oktober 2015 zur Einsichtnahme aus.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein