Betreff
Verkauf des Grundstücks in Kleinmachnow, Flur 7 Flurstück 92/1, Unterberg 9 (hinten)
Vorlage
DS-Nr. 111/15
Art
Beschlussvorlage

Der Verkauf  des unbebauten Grundstücks in Kleinmachnow, Flur 7 Flurstück 92/1 Unterberg 9 (hinten) wird mit der Maßgabe genehmigt, dass der Verkauf nur zusammen mit dem Privat-Grundstück Flur 7 Flurstück 92/2 Unterberg 9 (vorn) zum Zwecke der Vereinigung im Grundbuch erfolgt.

 

Die Veräußerung erfolgt zum Verkehrswert.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Zur Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises Belastungsvollmacht erteilt.

 

Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.

 

 


Die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Flur 7 Flurstück 92/2, Unterberg 9 (vorn) mit einer Größe von 470 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 9324, beabsichtigt den Verkauf ihres mit einem sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus bebauten Grundstücks und hat den gemeinsamen Verkauf beantragt. (Anlage 1)

 

Die Gemeinde ist nach abgeschlossenem vermögensrechtlichem Verfahren mit Grundbucheintragung am 14.09.1998 Eigentümerin des Grundstücks Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6127, Flur 7 Flurstück 92/1, Unterberg 9 (hinten) mit einer Größe von 550 m². Die Meldeauskunft gemäß § 3 Abs. 5 VermG (Negativzeugnis) vom 20.01.2009 liegt vor. Das Grundstück ist unbebaut (Gebäudenebenfläche) und verpachtet an die Eigentümer des vorgelagerten Grundstücks Unterberg 9.

 

Die Flurstücke 92/1 und 92/2 bildeten bis zu ihrer Teilung im Jahre 1974 ein Grundbuchgrundstück.

Die Teilung erfolgte zum Zwecke der Zuweisung eines Grundstücks für den Eigenheimbau, welches auf dem vorderen Grundstücksteil Flurstück 92/2 errichtet wurde. (Anlage 2)

 

Städteplanerisch (KLM-BP-040-1) bildet das hinten liegende Flurstück kein eigenes Baugrundstück.

Eine Bebauung des Grundstückes ist nach geltendem B-Plan nicht möglich.

 

Das Baufenster befindet sich auf beiden Flurstücken. (Anlage 3)

 

Mit der Vereinigung der Flurstücke und Herstellung des ursprünglichen und städteplanerisch gewollten Zustandes ergeben sich für den Erwerber die erforderlichen Voraussetzungen für die dann mögliche Erweiterung der Wohnfläche bzw. für Investitionen auf dem Gesamtgrundstück. Baurechtliche Beschränkungen durch den bisherigen Grundstückszuschnitt entfallen.

 

Mit der Vereinigung der Grundstücke wird auch das bisherige Wegerecht im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 9324 Abt. II Nr.1 gegenstandslos.

 

Das Grundstück Flur 9 Flurstück 92/1 (hinten) wird für kommunale Zwecke nicht benötigt, ist entbehrlich und kann damit zum Verkehrswert (und darüber hinaus nach Angebot) genehmigungsfrei entspr. § 2 Abs. 1 Nr. 2 GenehmFV veräußert werden.

Die gemeinsame Vermarktung des vorderen und des hinteren Grundstücks wird für sinnvoll erachtet.

 

Der Bodenrichtwert liegt hier bei 300 €/m² zum 31.12.2014.

 

Die Lage entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

11.14

Teilhaushalt/Budget:

10.02

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2016

EURO:

ca. 165.000

Finanz-HH

2016

EURO:

ca. 165.000

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag  - vertrauliche Anlage

Anlage 2: Flurkartenauszug

Anlage 3: Auszug B-Plan