Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 "Musikerviertel" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
123/10
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 23.09.2010 gebilligt.

2.        Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.        Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

  


Der Textbebauungsplan KLM-BP-010 „Musikerviertel“ trat am 30.04.2001 in Kraft. Die Gemeindevertretung hat am 20.05.2010 mit DS-Nr. 057/10 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-010 „Musikerviertel“ zu ändern (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich auf die Änderung des Höhenbezugs in der Textlichen Festsetzung Nr. 6 „Höhe baulicher Anlagen“ sowie auf die Aufnahme einer Regelung, die Mobilfunkanlagen im reinen Wohngebiet (WR) ausschließt (vgl. Anlage 2 und 3).

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-010 sind nicht von der Änderung betroffen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 geändert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.       Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.       Entwurf 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Stand: 23.09.2010)

3.       Begründung vom 23.09.2010