1.
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 23.09.2010 gebilligt.
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Textbebauungsplan KLM-BP-010
„Musikerviertel“ trat am 30.04.2001 in Kraft. Die Gemeindevertretung hat am
20.05.2010 mit DS-Nr. 057/10 beschlossen, den rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-010 „Musikerviertel“ zu ändern (Geltungsbereich vgl.
Anlage 1).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes
beschränkt sich auf die Änderung des Höhenbezugs in der Textlichen Festsetzung
Nr. 6 „Höhe baulicher Anlagen“ sowie auf die Aufnahme einer Regelung, die
Mobilfunkanlagen im reinen Wohngebiet (WR) ausschließt (vgl. Anlage 2 und
3).
Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-010 sind nicht von der Änderung
betroffen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 geändert werden.
Anlagen:
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2. Entwurf
1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Stand: 23.09.2010)
3. Begründung
vom 23.09.2010