1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 23.09.2010 gebilligt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige textliche Begründung
sind gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird
auf einen Monat festgelegt, der Zeitraum
der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3.
Den Behörden (Träger öffentlicher Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit
gegeben
werden, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
Sie sollen außerdem über die Auslegung
informiert werden.
Fortsetzung
Beschlussvorschlag:
Anlagen:
1.
Geltungsbereich KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
2.
Bebauungsplan-Entwurf
3. Begründung
Die Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009
beschlossen, für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ (B-Plan) aufzustellen. Der
Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
aufgestellt werden.
Mit
dem B-Plan wird u.a. angestrebt, insbesondere die öffentlichen Flächen für den
ruhenden Verkehr im unmittelbaren Umfeld des Adam-Kuckhoff-Platzes (Marktplatz)
und des (z. Zt. noch stillgelegten) Bahnhofes „Kleinmachnow/ Düppel“ zu
sichern.
Der
Bebauungsplan soll sowohl die gegenwärtige Nutzung der Flächen im Bestand
sichern, aber auch bei Bedarf eine zukünftige öffentliche Nutzung im Umfeld
eines S-Bahn-Haltepunktes/ Bahnhofes planungsrechtlich ermöglichen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am
09.03.2010 statt, an der 3 Bürger teilnahmen.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf auf die Dauer von einem
Monat öffentlich ausgelegt werden.