Betreff
Rückforderungen der Gemeinde von den Eigentümern bei Grundstücksveräußerungen im Eigenheimgebiet "Stolper Weg"
Vorlage
DS-Nr. 153/15
Art
Anfrage
1.
Wie oft hat die
Gemeinde bisher von diesen Rückforderungsansprüchen Gebrauch gemacht?
2.
Sind dadurch
Rechtsstreitigkeiten ausgelöst worden?
3.
Wenn ja, wie war
der Ausgang des Verfahrens?
4.
Sind diese
Rückforderungsansprüche bei einem oder mehreren Verkäufern nicht durchsetzbar
gewesen und die Gemeinde hat auf den Klageweg verzichtet?
5.
Ist bei einem
oder mehreren Verkäufen jemals die Härtefallklausel angewendet
worden?
6.
Wer in der
Verwaltung hat die Berechtigung über die Härtefallklausel zu
entscheiden?
7. Hatten die Gemeindevertreter jemals die Möglichkeit Einblick in die Verträge nehmen?