Der sich aus dem Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2015 des KITA-Verbundes Kleinmachnow (Beschluss DS-Nr.: 110/15) ergebene Fehlbedarf in Höhe von 415.300 € wird durch den Gemeindehaushalt im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßig ausgeglichen.
Mit der DS-Nr. 110/15 „Nachtrag zum Wirtschaftsplan des KITA-Verbundes Kleinmachnow für das Wirtschaftsjahr 2015“ wurde durch die Gemeindevertretung am 12. November 2015 beschlossen, dem Eigenbetrieb KITA-Verbund den aktuellen Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2015 in Höhe von 415.300 € als Erhöhung des Zuschusses zur Verfügung zu stellen.
Zur Erläuterung des Jahresfehlbetrages wird auf die als Anlage beigefügte DS-Nr. 110/15 „Nachtrag zum Wirtschaftsplan des KITA-Verbundes Kleinmachnow für das Wirtschaftsjahr 2015“, dort insbesondere auf die Anlage ausführliche Problembeschreibungen verwiesen.
Die überplanmäßige Aufwendung ist aus den v.g. Gründen unabweisbar.
Ihre Deckung ist durch Budget 10.35 (Produkt 61.20.01.00) durch die Deckungsreserve für überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 150.000 € und Budget 10.34 (Produkt 61.10.01.00) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 265.300 € gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlage:
DS-Nr. 110/15 „Nachtrag zum Wirtschaftsplan des KITA-Verbundes Kleinmachnow für das Wirtschaftsjahr 2015