Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2016 wird beschlossen.
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I/06 [Nr.] 15, S. 158), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen
Ladenöffnungsgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 46]) dürfen
Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens
sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Diese Tage sind mittels
Ordnungsbehördlicher Verordnung durch die Ordnungsbehörde festzusetzen.
Für das Jahr 2016 ist aus Anlass des
Winzerfestes am 08.05.2016 und der Adventsmärkte am 27.11.2016 und am
18.12.2016 geplant, zusätzliche Ladenöffnungszeiten jeweils von 13.00 Uhr - 18.00
Uhr anzubieten.
Das seit mehreren Jahren begangene
Winzerfest, sowie die traditionellen Adventsmärkte auf dem Rathausmarkt der
Gemeinde Kleinmachnow ziehen in der Regel viele Besucher an. Deshalb sind die
zusätzlichen Ladenöffnungszeiten dazu angetan, den Bedürfnissen der
Veranstaltungsbesucher Rechnung zu tragen.
Die Gewerkschaft ver.di, die IHK
Potsdam, der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. sowie das Landesamt für
Arbeitsschutz wurden in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Diese wurden am
27.10.2015 um Stellungnahme gebeten.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg
e. V. und die IHK Potsdam erheben keine Einwände. Das Landesamt für
Arbeitsschutz gab keine Stellungnahme ab.
Die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg stimmt
den zusätzlichen Ladenöffnungszeiten zum Winzerfest nicht zu. Sie äußert den
Verdacht, dass die Veranstaltung eigens dazu kreiert wurde, die Verkaufsstellen
offenzuhalten. Damit würde das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund
stehen und nicht die Veranstaltung, was nicht erlaubt wäre.
Dem kann nicht gefolgt werden, da
das Winzerfest nunmehr seit 2008 fester jährlicher Bestandteil des
Veranstaltungskalenders der Gemeinde Kleinmachnow ist und regelmäßig Besucher
aus Kleinmachnow sowie der Region begeistert.
Den Besuchern wird die Kunst des
Weinanbaus und Weinkelterns nahegebracht und die Möglichkeit geboten, sich auf
lockere Art und Weise vertiefendes Wissen rund um das Thema Wein vermitteln zu
lassen. So entsteht eine ideale Verbindung aus Unterhaltung und
Wissensvermittlung.
Der zu erwartende Besucherstrom wird
hier, nicht wie von ver.di vermutet, durch die Öffnung der Geschäfte, sondern
durch das „besondere Ereignis“ der Veranstaltung selbst ausgelöst. Die
Kriterien für die Freigabe zusätzlicher Ladenöffnungszeiten sind somit auch für
das Winzerfest gegeben.
Die Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die
als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Ordnungsbehördliche
Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2016