Betreff
Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 006/16
Art
Antrag

Die Satzung wird wie folgt geändert:

 

§ 2

Entschädigungstatbestände

 

(2) Verpflegungsgeld

Das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr erhält für jeden Einsatz, an dem es bis zu zwei Stunden teilnimmt, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 4,00 Euro sowie für jede weitere angefangene Stunde 2,00 Euro.

 

(3) Aufwandsentschädigung der Funktionsträger

Den nachstehend aufgeführten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow wird eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:

 

1.              Wehrführer                                              150,00 Euro

2.              1. stellvertretender Wehrführer                110,00 Euro

2. stellvertretender Wehrführer                110,00 Euro

3.       Kassenwart                                               30,00 Euro

4.       Jugendwart                                              70,00 Euro

5.       stellvertretender Jugendwart                    50,00 Euro

 

(4) Allgemeine Aufwandsentschädigungen

Diejenigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, die regelmäßig an den laufenden Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen, sowie den Wartungs- und Pflegearbeiten teilnehmen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 8,50 Euro pro dienstliche Maßnahme. Insgesamt sind sechs dienstliche Maßnahmen pro Monat entschädigungsfähig.

 

(5)        Nimmt ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr mehrere mit Aufwendungsentschädigung verbundene Funktionen nach § 2 wahr, erhält er nur die jeweils höchste Aufwandsentschädigung.

 

(6) Dienstjubiläen und Prämien

An operative Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die mit der Medaille für „Treue Dienste“ ausgezeichnet werden, zahlt der Träger des Brandschutzes einmalig eine Prämie in Höhe von:

a) für 10 Jahre      50,00 Euro

b) für 20 Jahre    100,00 Euro

c) für 30 Jahre     150,00 Euro

d) für 40 Jahre    200,00 Euro

e) für 50 Jahre     250,00 Euro.

 

Landesrechtliche Bestimmungen bleiben dabei unberührt.

 

§  3

Fälligkeit

 

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen nach § 2 Punkte 1 – 4 werden als Pauschalbetrag vierteljährlich zum Quartalsende auf die entsprechenden Konten der Empfangsberechtigten überwiesen.

 

§  4

Wegfall der Aufwandsentschädigung

(1)   Die Zahlung der Aufwandsentschädigung entfällt, wenn ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr ununterbrochen länger als drei Monate seine Funktion nicht wahrnehmen kann. Der Erholungsurlaub bleibt außer Betracht.

(2)   Auf Vorschlag des Wehrführers kann den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus gewichtigen Gründen (z. B. säumigen Dienstdurchführungen) die Zahlung der Aufwandsentschädigung durch Träger des Brandschutzes versagt oder gekürzt werden.

 

§   5

Umfang der Aufwandsentschädigung

(1)  Mit der Aufwandsentschädigung sind grundsätzlich alle mit der Funktion verbundenen Auslagen (Fahrt- und Reisekosten innerhalb des Amtsgebietes, Telefon- und Postgebühren, Zeitungen u. a.) abgegolten.

(2)   Dienstfahrten sollen grundsätzlich mit Dienstfahrten der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erfolgen. In Ausnahmefällen können Fahrkosten nach Bestimmungen des BRKG (Bundesreisekostengesetz) abgerechnet werden.

 

§ 6

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.07.2016 in Kraft.

 

 

Anlagen

1.    Satzung vom 12.09.2002

2.    Gegenüberstellung der Aufwandsentschädigungen  FFW


Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Unfällen, Überschwemmungen, Feuer und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, es hat Priorität gegenüber allen anderen Aufgaben.

Da sich in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Brände stark zurückentwickelt hat, übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle Brandbekämpfung hinausgehen. Die Art der neu übernommenen Aufgaben und die Strukturen der Feuerwehren sind regional sehr unterschiedlich.

Mit 316 Einsätzen im Jahr 2015 wird deutlich, dass die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow ihrer Verpflichtung zur Daseinsfürsorge für Bürgerinnen und Bürgern Kleinmachnows in hohem Maße nachkommt. In der Anlage 2 soll zum Ausdruck gebracht werden, welchen Stellenwert bzw. Anerkennung die ehrenamtliche Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden der Wehren in den Haushalten ausgewählter Kommunen  Potsdam-Mittelmarks einnimmt.

Die Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow in Angriff zu nehmen, sie den Anforderungen der Gegenwart, der angemessenen Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes zu entsprechen, ist zwingend notwendig.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein