Die Satzung wird wie folgt geändert:
§ 2
Entschädigungstatbestände
(2) Verpflegungsgeld
Das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr erhält für jeden Einsatz, an
dem es bis zu zwei Stunden teilnimmt, ein Verpflegungsgeld in Höhe von 4,00
Euro sowie für jede weitere angefangene Stunde 2,00 Euro.
(3) Aufwandsentschädigung der Funktionsträger
Den nachstehend aufgeführten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
Kleinmachnow wird eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
1.
Wehrführer 150,00
Euro
2.
1.
stellvertretender Wehrführer 110,00 Euro
2. stellvertretender Wehrführer 110,00
Euro
3. Kassenwart 30,00 Euro
4. Jugendwart 70,00 Euro
5. stellvertretender Jugendwart 50,00 Euro
(4) Allgemeine Aufwandsentschädigungen
Diejenigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, die
regelmäßig an den laufenden Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen, sowie
den Wartungs- und Pflegearbeiten teilnehmen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung
von 8,50 Euro pro dienstliche Maßnahme. Insgesamt sind sechs dienstliche
Maßnahmen pro Monat entschädigungsfähig.
(5) Nimmt ein Angehöriger
der Freiwilligen Feuerwehr mehrere mit Aufwendungsentschädigung verbundene
Funktionen nach § 2 wahr, erhält er nur die jeweils höchste
Aufwandsentschädigung.
(6) Dienstjubiläen und Prämien
An operative Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die mit der
Medaille für „Treue Dienste“ ausgezeichnet werden, zahlt der Träger des
Brandschutzes einmalig eine Prämie in Höhe von:
a) für 10 Jahre 50,00 Euro
b) für 20 Jahre 100,00 Euro
c) für 30 Jahre 150,00 Euro
d) für 40 Jahre 200,00 Euro
e) für 50 Jahre 250,00 Euro.
Landesrechtliche Bestimmungen bleiben dabei unberührt.
§ 3
Fälligkeit
Die monatlichen Aufwandsentschädigungen nach § 2 Punkte 1 – 4 werden
als Pauschalbetrag vierteljährlich zum Quartalsende auf die entsprechenden
Konten der Empfangsberechtigten überwiesen.
§ 4
Wegfall der
Aufwandsentschädigung
(1) Die Zahlung der
Aufwandsentschädigung entfällt, wenn ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr
ununterbrochen länger als drei Monate seine Funktion nicht wahrnehmen kann. Der Erholungsurlaub bleibt außer
Betracht.
(2) Auf Vorschlag des
Wehrführers kann den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus gewichtigen
Gründen (z. B. säumigen Dienstdurchführungen) die Zahlung der
Aufwandsentschädigung durch Träger des Brandschutzes versagt oder gekürzt
werden.
§ 5
Umfang der
Aufwandsentschädigung
(1) Mit der Aufwandsentschädigung sind
grundsätzlich alle mit der Funktion verbundenen Auslagen (Fahrt- und
Reisekosten innerhalb des Amtsgebietes, Telefon- und Postgebühren, Zeitungen u.
a.) abgegolten.
(2) Dienstfahrten sollen
grundsätzlich mit Dienstfahrten der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erfolgen.
In Ausnahmefällen können Fahrkosten nach Bestimmungen des BRKG (Bundesreisekostengesetz)
abgerechnet werden.
§ 6
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.07.2016 in Kraft.
Anlagen
1.
Satzung
vom 12.09.2002
2.
Gegenüberstellung
der Aufwandsentschädigungen FFW
Die
Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Unfällen,
Überschwemmungen, Feuer und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h.,
Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen.
Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, es hat Priorität gegenüber allen anderen
Aufgaben.
Da sich in
den letzten Jahrzehnten die Zahl der Brände stark zurückentwickelt hat,
übernimmt die Feuerwehr zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle
Brandbekämpfung hinausgehen. Die Art der neu übernommenen Aufgaben und die
Strukturen der Feuerwehren sind regional sehr unterschiedlich.
Mit 316
Einsätzen im Jahr 2015 wird deutlich, dass die Freiwillige Feuerwehr
Kleinmachnow ihrer Verpflichtung zur Daseinsfürsorge für Bürgerinnen und
Bürgern Kleinmachnows in hohem Maße nachkommt. In der Anlage 2 soll zum
Ausdruck gebracht werden, welchen Stellenwert bzw. Anerkennung die
ehrenamtliche Tätigkeit der Kameradinnen und Kameraden der Wehren in den
Haushalten ausgewählter Kommunen
Potsdam-Mittelmarks einnimmt.
Die Änderung
der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Kleinmachnow in Angriff zu nehmen, sie den Anforderungen der
Gegenwart, der angemessenen Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes zu
entsprechen, ist zwingend notwendig.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|