Der Bürgermeister wird beauftragt bis zum Dezember 2016 ein
Gebäudescreening der im kommunalen Eigentum befindlichen öffentlich genutzten Gebäude,
insbesondere der Gebäude, die vor 1990 errichtet wurden, durchzuführen. Dabei
sollen folgende Punkte aufgenommen werden:
1. Barrierefreiheit,
2. Brandschutz,
3. Wärmeschutz,
wobei vorrangig der Punkt 3 untersucht werden soll.
Die Defizite sollen aufgelistet werden und anhand eines
Maßnahmenkataloges abgearbeitet werden. Dafür sind Mittel für die Finanzplanung
der Folgejahre vorzusehen. Es soll in
zwei Abschnitten gelistet werden:
A) Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen.
z. B.
Herstellung der Fugendichtigkeit von Fenstern und Türen, Dämmung der obersten
Geschossdecke bei nicht ausgebauten Dachräumen, etc.
B) Längerfristige Maßnahmen.
z. B.
Austausch von Fenstern, zusätzliche Wärmedämmung, Austausch von nicht
effizienten Heizungsanlagen, Ergänzung durch Solarmodule oder andere
regenerativen Energien.
Die Maßnahmen sind in Zusammenhang mit der neuen Stelle des Klimamanagements zu koordinieren und zu bewerten.
Im Jahr 2011
fand eine energetische Begutachtung der kommunalen Bestandsgebäude statt. Das
Augenmerk lag in der Darstellung des Energieverbrauchs der Gebäude. Eine
Bewertung bzw. ein Vorschlag zur Verbesserung der Energieeffizienz erfolgte
nicht.
Die angestrebte Reduzierung des CO2 Verbrauchs kann nur durch vielfältigste Maßnahmen erreicht werden. Ein wesentlicher Schritt ist dabei, den Energiebedarf der Gebäude durch geeignete bauliche Maßnahmen grundsätzlich zu reduzieren. Hier können schon kleinste Maßnahmen große Erfolge erzielen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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