2.
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-006-f sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen und dazu Wohnbaufläche (Allgemeines
Wohngebiet – WA) festgesetzt werden. Außerdem vorgesehen sind Verkehrsflächen
sowie Grün- und Freiflächen. Rund 10.000 m² des Plangebietes sind als
zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.
3.
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass der erforderliche Schutz
der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115
gewährleistet wird.
4.
Das
Verfahren 006-f soll gegenüber den parallel eingeleiteten Verfahren
KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ nachrangig betrieben werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden
Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der
Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Problembeschreibung/Begründung:
Für Flächen nördlich Stahnsdorfer
Damm und südlich der Neubauernsiedlung soll ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ aufgestellt werden
(Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Das künftige Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 1,71 ha und
grenzt westlich unmittelbar an den städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB
A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).
Entwicklung
der Planungsüberlegungen
Die Wiederaufnahme bzw. Einleitung von Bebauungsplan-Verfahren für das Gebiet 006-f und für zwei weitere Gebiete geht zurück auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 vom 17.12.2015, mit dem die Gemeindevertretung die städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“ änderte und dabei auch die hier in Rede stehende Fläche 006-f einbezog. Auf Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen u. a. die Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden (vgl. Anl. 4, Grundsatzbeschluss).
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es in Kleinmachnow zunehmend Handlungsbedarf beim Wohnungsangebot insbesondere für folgende Gruppen gibt:
• Ältere Menschen in ihrem sozialen Umfeld, die aus finanziellen bzw. gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihr Eigenheim zu nutzen (barrierearmer/-freier Wohnraum),
• Junge Familien, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, in Kleinmachnow Wohneigentum zu erwerben (preiswerte Mietwohnungen),
• Haushalte mit geringem Einkommen (preisgünstiger Wohnraum für Berufseinpendler).
Von den insgesamt angestrebten bis zu 270 Wohneinheiten (WE) sollen deshalb rund 50 % als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Für diesen Anteil sollen überwiegend Flächen im kommunalen Eigentum südlich Stahnsdorfer Damm genutzt werden (vgl. Anl. 5, Eigentumskarte). Von der Neuplanung werden auch die Standorte ortsansässiger Gewerbebetriebe betroffen sein. Für die Gewerbetreibenden sollen deshalb neue Flächen im Gebiet 006-e ausgewiesen und dort u. a. ein Handwerker- bzw. Gewerbehof entwickelt werden.
In einer Klausurtagung am Samstag, 27.02.2016 beschäftigten sich die Mitglieder der Gemeindevertretung vertiefend mit der vorstehend beschriebenen Thematik.
Planungsrechtliche
Ausgangssituation
Bestandssituation:
Die für eine Wohnbebauung in Aussicht genommene Teilfläche des künftigen
Plangebietes ist bereits überwiegend versiegelt bzw. baulich genutzt (Anlagen
und Einrichtungen des Julius-Kühn-Instituts, vormals Biologische
Bundesanstalt). Weitere, bislang unversiegelte Teilflächen sollen mit dem
Bebauungsplan als Grün- u. Freiflächen sowie im Umfang von rund 10.000 m²
als Fläche für Wald erhalten bleiben und dauerhaft gesichert werden.
Vorbereitende
Bauleitplanung: Im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist die Fläche des künftigen
Plangebietes derzeit als
Wald dargestellt (vgl. Anl. 6,
FNP-Auszug). Wegen der mit dem Bebauungsplan 006-f
angestrebten Nutzung wird die parallele Änderung des FNP erforderlich
(8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08).
Verbindliche Bauleitplanung: Ein rechtswirksamer Bebauungsplan für den Geltungsbereich liegt bisher nicht vor.
Weitere
Schritte
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes soll auf die Städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen werden, die im Herbst 2015 im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde und die für das bevorstehende Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-f weiterzuentwickeln ist. Ein Auszug aus der Planungsstudie ist als Anl. 2 beigefügt (Gesamtfassung der Planungsstudie mit Stand 01.10.2015 vgl. Anl. 7, hier nur zur Information).
Ein auf dieser Grundlage erarbeiteter Vorentwurf soll der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen bis Jahresende 2016 zur Beratung und Billigung vorgelegt werden. Angestrebt wird, das Verfahren 006-f nachrangig zu den parallel eingeleiteten Verfahren KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ zu betreiben.
Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige, auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u. Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.) ist ein Architektonischer Realisierungswettbewerb vorgesehen. Dieser Wettbewerb soll sich unmittelbar an das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren anschließen. Mit seiner Vorbereitung kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium erreicht hat. Die erzielten Wettbewerbsergebnisse sollen Grundlage der ab 2018 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.
Die Kosten des
Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin
der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-f
2.
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-f
nur zur
Information:
3.
Luftbild
(Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert
4.
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen
5.
Geltungsbereich u. angrenzende Flächen,
Darstellung des Eigentums
6.
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
7.
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung