Betreff
KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG - Zusätzlicher Finanzbedarf für den laufenden Betrieb 2016
Vorlage
DS-Nr. 044/16
Art
Beschlussvorlage

1.    Der mit DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 133/15 beschlossene pauschale Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von 75.000 € für das Jahr 2016 wird überplanmäßig um 35.000 € auf 110.000 € erhöht.

2.    Die Deckung des überplanmäßigen Zuschusses für das Jahr 2016 in Höhe von 35.000 € erfolgt aus der Deckungsreserve.

3.    Der Punkt 3 des Beschlusses DS-Nr. 143/14/1, in Verbindung mit der DS-Nr. 133/15, wird aufgehoben.


Am 26.04.2012 wurde das Konzept zum Weiterbetrieb der Kammerspiele Kleinmachnow in der Gemeindevertretung Kleinmachnow vorgestellt. Mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 14.06.2012 zur DS-Nr. 077/12 „Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele“ und zur DS-Nr. 121/12 „Änderungsantrag zur DS-Nr. 077/12“ wurde der damaligen Carolin Huder/Michael Martens GbR zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, eine einmalige Anschubfinanzierung als Zuwendung in Höhe von insgesamt 400.000 € gewährt.

 

Nach der Gründung der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG im August 2012 zeigte sich in der Praxis, dass die Ausgaben im Bereich Organisationsstruktur, Programmplanung und Marketing wesentlich höher waren als ursprünglich erwartet.

Das unerwartet große Interesse am Kulturhaus Kammerspiele und der daraus resultierende personelle Aufwand zur professionellen Betreuung der verschiedenen Räumlichkeiten und der vielfältigen Veranstaltungen verlangte einen höheren Personaleinsatz als geplant, ebenso führte die vorgenommene Einführung des Mindestlohns zu höheren Kosten. Die außerordentliche Angebotsbreite in den Neuen Kammerspielen kann nur mit der bestehenden Personalstruktur und mit angemessenen Löhnen aufrecht erhalten werden.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 (s. Anlage 2) weist ein Defizit von ca. 160.000 € für den reinen Kulturbetrieb auf. Zur weiteren Sicherung der Attraktivität der Kammerspiele und des Kulturbetriebes ist daher die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow unabdingbar.

Entsprechend der Beschlüsse der Gemeindevertretung (DS-Nr. DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 006/15 und DS-Nr. 133/15) wurde der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G. für die Jahre 2015 und 2016 ein pauschaler Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von jeweils 75.000 € gewährt.

Trotz einer Erhöhung der Veranstaltungserlöse durch Verbesserung des Veranstaltungsangebots mittels Bindung attraktiver Künstler sowie steigender Einnahmen im Bereich der Gastronomie (s. Anlage 3) war es im Jahr 2015 nicht möglich, die Finanzierungslücke komplett zu schließen. Aus diesem Grund beantragt die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG mit Schreiben vom 29.03.2016 (s. Anlage 1), ihr einen Gesamtzuschuss für das Jahr 2016 in Höhe von 110.000 € zu gewähren.

 

Daher soll die mit DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 133/15 gewährte pauschale Förderung für das Jahr 2016 in Höhe von 75.000 € um 35.000 € auf insgesamt 110.000 € erhöht werden.

 

Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 35.000 € sollen der Deckungsreserve entnommen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.40

Teilhaushalt/Budget:

40.12

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

75.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2016

EURO:

35.000

Finanz-HH

2016

EURO:

35.000

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1. Antrag vom 29.03.2016

2. Wirtschaftsplan 2016 vom 22.03.2016

3. Maßnahmen zur Umsatzsteigerung in 2015