Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister zur barrierefreien Umgestaltung von weiteren sechs Bushaltestellen.
Dazu ist im Haushaltsjahr 2017 ein Betrag von
113.900 EUR bereitzustellen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will in
der Laufzeit des derzeit gültigen Nahverkehrsplans bis 2019 bereits erste
Maßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Barrierefreiheit einleiten.
Förderungen der Umgestaltung von Haltestelleneinrichtungen werden durch den
Landkreis auf der Grundlage der derzeitigen „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
ÖPNV-Infrastruktur und Fahrzeugen des ÖPNV sowie Nachrüstungen von
Fahrzeugtechnik im Landkreis Potsdam-Mittelmark 2015“ gewährt. Bei Haltestelleneinrichtungen
können bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Darüber
hinaus ist die Gemeinde Kleinmachnow zuständig, die barrierefreie Umgestaltung
der Bushaltestellen auch ohne die Zuhilfenahme von Fördermitteln voranzutreiben.
Die Gemeinde hat derzeit 74 Bushaltestellen.
Gemäß Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2015 bis 2019 (Auszug in Anlage 6) und der
Kategorisierung der vorhandenen Kleinmachnower Bushaltestellen können 18 der
Kategorie A (Kategorie A, hier: wichtige Haltestelle mit mehr als 250 Ein- und
Aussteigern) bis 2019 gefördert werden. Weiterhin kann die barrierefreie
Umgestaltung der Bushaltestellen der Kategorien B und C gefördert werden, wenn
der Bedarf nachgewiesen wird und die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises
gegeben sind.
Mit
dem Beschluss der Gemeindevertretung DS 096/15/1 vom 01.10.2015 wurde der
Bürgermeister beauftragt, sechs Bushaltestellen barrierefrei umzugestalten
(Anlage 1). Die Abstimmung mit der AG Barrierefreies Kleinmachnow zur Benennung
der konkreten Bushaltestellen ist erfolgt (Anlage 2). Für diese sechs
Bushaltestellen werden zurzeit die Planungsunterlagen erstellt. Entsprechende
Anträge auf Förderung können noch im Herbst 2016 gestellt werden.
Um
die weitere Investitionsvorbereitung zu gewährleisten, ist es erforderlich,
weitere Bushaltestellen für die barrierefreie Umgestaltung zu benennen und die
Planung als Grundvoraussetzung für die Förderung und Realisierung der
Umbaumaßnahmen durchzuführen. Für diese weiteren sechs Bushaltestellen gibt es
bereits eine Benennung der AG Barrierefreies Kleinmachnow (Anlage 2), wie dies
mit DS 096/15/1 gefordert wurde.
Die
derzeitige Kostenschätzung für die Umgestaltung einer Haltestelle beläuft sich
auf 17.000,‑ €, zuzüglich Planungskosten sind für die Umgestaltung
von weiteren sechs Haltestellen 113.900,‑ € im Jahr 2017
bereitzustellen.
Die Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand vom November 2015 und die umzugestaltenden Bushaltestellen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind in der Anlage 3 ersichtlich. Die Grundausstattung der barrierefreien Bushaltestellen ist in Anlage 4 dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Anlage 1 – Beschluss der Gemeindevertretung DS
096/15/1 vom 01.10.2015
Anlage 2 – Prioritätenliste der AG Barrierefreies
Kleinmachnow
Anlage 3 – Übersicht zu den Bushaltestellen der
Gemeinde Kleinmachnow
Anlage 4 – Grundausstattung der barrierefreien
Bushaltestellen
Anlage 5 – Auszug aus dem
Personenbeförderungsgesetz
Anlage 6 – Auszug aus Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den
Landkreis Potsdam-Mittelmark 2015 2019