Der
Vergabe von Architektenleistungen der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung für
das Bauvorhaben „Neubau einer 2-Feld-Sporthalle“ auf dem Grundstück der
Maxim-Gorki-Gesamtschule,
gemäß beiliegender Honorarermittlung auf der Grundlage der HOAI mit einer
Bruttosumme von 64.871,34 € wird
zugestimmt.
Die
Honorarermittlung basiert auf der Kostenschätzung. Es handelt sich somit um ein
vorläufiges Honorar.
Mit Drucksache
Nr. 107/1/09 hat die Gemeindevertretung am 15.10.2009 den Errichtungsbeschluss
zum Neubau einer Sporthalle auf dem Grundstück der Maxim-Gorki-Gesamtschule
gefasst. Die Gemeindevertretung erteilte mit dem Beschluss die Maßgabe, die vom
Architekturbüro agn geschätzten Kosten von ca. 5.100.000,-- Euro um mindestens
10 % zu senken, was einem Betrag von ca. 4.590.000,-- Euro entspricht.
Zu einer
derartigen Senkung der Kosten sah sich das Büro agn nicht in der Lage.
Daraufhin wurde
das beim Architektenauswahlverfahren zweitplazierte Büro KSG mit der
Überarbeitung der Vorplanung beauftragt. Die vom Büro KSG übergebene
Kostenschätzung vom 04.02.1010 weist Kosten in Höhe von 3.690.000,-- Euro aus.
Nicht
berücksichtigt in der Kostenschätzung des Büros KSG sind die Außenanlagen (z.B.
PKW-Stellplätze) und die Kosten für das Herrichten und die medientechnische
Erschließung des Grundstückes. Mögliche Sonderwünsche, wie Kletterwand,
Sportparkett, Photovoltaik oder eine höherwertige Fassade sind in den gesamten
Kosten nicht enthalten.
Auf Anregung des
Finanzausschusses wurde durch die Gemeindevertretung mit der Beschlussfassung
zur Haushaltssatzung 2010 eine Gesamtkostenobergrenze von 4.000.000,-- Euro
beschlossen. Um diese Kostengrenze einzuhalten hat die Verwaltung gemeinsam mit
einer Anwaltskanzlei unter Mitwirkung der KSG einen Vertrag erarbeitet, der
eine Baukostengarantie nach der Kostenberechnung durch das Büro KSG vorsieht.
Eine Bedingung für diese Kostengarantie ist der Baubeginn bis spätestens
30.03.2011. Der entsprechende Vertrag wurde nun von beiden Parteien
unterzeichnet. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine schnelle
Weiterbeauftragung des Büros KSG mit der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
nach HOAI erforderlich.
Anlage
1 – Kostenschätzung vom 04.02.2010
Anlage
2 - Honorarermittlung