1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 beschlossen, für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-023
„Alleewäldchen“ (B-Plan) aufzustellen.
Mit dem
B-Plan wird u. a. angestrebt, die Grundstücke entlang Zehlendorfer Damm zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als
waldgeprägten Grünzug festzusetzen und die vorhandene Fußwegeverbindung („Schluppe“)
zur Straße Weidenbusch planungsrechtlich zu sichern.
Durch seine
Lage am Ortseingang kommt diesem straßenbegleitenden Grünzug eine wichtige
Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild zu.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit
vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben
werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf
zu erarbeiten sein, der voraussichtlich Anfang 2011 der Gemeindevertretung
vorgestellt und danach auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden
soll.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich KLM-BP-023
„Alleewäldchen“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand: 31.08.2010)