Betreff
Information zum Stand der Planungen Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals, hier: Gesamtüberblick
Vorlage
INFO 015/16
Art
Informationsnummer

Erläuterungen

Neben der Gemeinde Kleinmachnow verfolgen auch die Nachbarkommunen Stahnsdorf und Teltow die Realisierung eines durchgehenden Rad- und Wanderweges beidseitig des Teltowkanals (siehe Anlage 2, Übersichtsplan).

 

[Gemarkung Stahnsdorf, Uferwegabschnitte 10 und 11, Teltowkanal-Südseite]

In der Gemeinde Stahnsdorf umfasst der Bebauungsplan Nr. 13 „Rad- und Wanderweg Kanal­aue“ den gesamten Uferbereich der Gemarkung. Der Weg soll mit der Festsetzung „Öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Rad- und Fußweg“ planungsrechtlich gesichert werden. Aufgrund der Planungen des Ruderclubs bzgl. eines neuen Vereinshauses ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide nochmals durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu prüfen. Der Bebauungsplan-Entwurf wird derzeit überarbeitet und die erneuten Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden sollen im November 2016 durchgeführt werden.

 

[Gemarkung Teltow, Uferwegabschnitt 2, Teltowkanal-Nordseite]

Auf Teltower Stadtgebiet zeigt sich ein heterogeneres Bild.

Auf der Nordseite verläuft der Bauabschnitt 2 von der Rammrath-Brücke/ Thomas-Müntzer-Damm bis zum Wohnstift Augustinum/ Erlenweg. Im westlichen Bereich thematisiert der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Hotel an der Warthestraße“ ausschließlich das Investitionsvorhaben. Mit Schreiben vom 27.10.2014 erkundigte sich die Gemeinde Kleinmachnow bei der Stadt Teltow nach deren Planungsabsichten bzgl. des östlichen Bereiches. Am 14.11.2014 teilte die Stadt Teltow mit, dass der Uferweg zwischen Penta-Hotel und Augustinum Kleinmachnow derzeit den Status eines nicht als Weg gewidmeten „Trampelpfades“ hat und sich nicht im Eigentum der Stadt Teltow befindet. Es wird vorgeschlagen - in Abstimmung beider Kommunen - die genaue Trassenführung festzulegen (eine Orientierung an dem vorhandenen (Posten-)weg würde diesbezüglich den geringsten Eingriff bedeuten) und anschließend auf Grundlage einer aktuellen Vermessung Verhandlungen über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte mit den Eigentümern (u.a. Roland Ernst GmbH, Bund, Land Berlin) zu führen. Abschließend ist die Entwurfs-/Genehmigungsplanung durchzuführen. Die Punkte Finanzierung sowie Bau- und Instandsetzung sind zu klären. Die Stadt Teltow strebt eine Förderung seitens des Landes Brandenburg an.

Pflegemaßnahmen sind derzeit von der Stadt Teltow nicht zu leisten, da sich die Flächen nicht in deren Eigentum befinden.

 

[Gemarkung Teltow, Uferwegabschnitte 17, 18, und 19, Teltowkanal-Südseite]

Südlich des Kanals ist in den rechtswirksamen Bebauungsplänen Nr. 3 „Büro- und Gewerbepark TTT GRW-Gelände“ sowie 14 und 14 b „Speichergelände“ ein Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht zugunsten des Uferweges festgesetzt. Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 54 „Möbelmarkt an der Oderstraße ggü. Nuthestraße“ stellt die planungsrechtliche Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in angemessener Breite auf den Wegeverlauf ab. Auch der Bebauungsplan Nr. 57 a „Kanalaue an der Altstadt“ sichert den vorgesehenen Kanalauenweg via Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie festgesetzten öffentlichen Wald- und Grünflächen. Als Besonderheit soll der Weg im Bereich des geplanten Sportboothafens (Marina Teltow) über eine Radwegebrücke über die Hafeneinfahrt geführt werden.

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 57 b wurde noch nicht begonnen.

 

[Gemarkung Teltow, östlicher Bereich des Uferwegabschnitts 19 und anschließend Berliner Stadtgebiet, östlich des Uferwegabschnitts 19, Teltowkanal-Südseite]

Auf der Südseite des Kanals existiert auf Teltower Stadtgebiet östlich der verlängerten Badstraße bis zur Knesebeckbrücke und darüber hinaus bis zur Wismarer Straße in Berlin-Zehlendorf (Eugen-Kleine-Brücke) bereits ein Rad- und Wanderweg (Bugaweg/ Berliner Mauerweg), der intensiv genutzt wird.

 

[Berliner Stadtgebiet, östlich des Uferwegabschnitts 1, Teltowkanal-Nordseite]

Das Stadtentwicklungsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin gab im September 2015 in einer öffentlichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses bekannt, dass das B-Planverfahren 6-21 VE „Teltow-Werft“ aufgrund der Vorplanungen eines neuen Investors wieder aufgenommen wird. Der Vorhabenträger stellte zu dieser Sitzung sein Wohnbebauungskonzept erstmals der Öffentlichkeit und im November 2015 auch verwaltungsintern der Gemeinde Kleinmachnow vor.

Derzeit wird das Konzept von Investorenseite überarbeitet. Das Stadtentwicklungsamt rechnet mit einer Vorlage im Laufe des Septembers 2016, so dass voraussichtlich im Herbst die Frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgen kann.

Kleinmachnow signalisierte Steglitz-Zehlendorf unlängst erneut mit Schreiben vom 29.06.2016, dass eine Wiederherstellung der Brücke über die ehemalige Hafeneinfahrt erforderlich ist, um eine Verbindung der Uferwegabschnitte zwischen Berlin und Kleinmachnow bis Potsdam zu schaffen (Anlage 3). Momentan wird die Realisierung der Brücke von Berliner Seite nicht forciert. Abstimmungen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt finden derzeit nicht statt und werden generell als schwierig eingeschätzt.
Die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow setzte das Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf darüber in Kenntnis, dass bei Vermessungsarbeiten auf dem Grundstück des Wohnstiftes Augustinum ein noch existentes Widerlager der Brücke über die ehemalige Hafeneinfahrt aufgefunden wurde.

 

Hinsichtlich der Teltowwerftbrücke (Brücke über den Teltowkanal in Verlängerung der Sachtlebenstraße) hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Stadt Teltow schon vor längerer Zeit darüber informiert, dass er sich mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (lediglich) an der Bauausführung finanziell beteiligen könne, die Brücke aber erwünscht sei. Die Planungsleistungen und Bauüberwachung müssten von Teltow bzw. vom Landkreis oder Land Brandenburg finanziert werden.

Bereits Anfang 2012 stellte die Stadt Teltow Vorentwürfe für einen Brückenneubau vor, auf die die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow mit Schreiben vom 09.01.2012 reagierte.

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitt 1, Teltowkanal-Nordseite]

Kleinmachnow hat sich im Dezember 2015 mit der Eigentümerin des Grundstücks des Wohnstiftes Augustinum über die grundbuchliche Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die öffentliche Nutzung eines Geh- und Radweges entlang des Teltowkanalufers geeinigt. Die öffentliche Wegeführung des Uferweges bis an die Berliner Stadtgrenze heran ist nunmehr grundbuchlich gesichert.

Für den relevanten Bereich auf dem Augustinum-Grundstück liegt seit Mai 2016 eine Vermessungsgrundlage mit der vorhandenen Topographie und dem Verlauf des eingeräumten Geh- und Fahrrechts vor.

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitt 3, Teltowkanal-Nordseite]

Im Abschnitt 3 - Höhe Parkplatz Rammrath-Brücke – sind diverse bauliche Veränderungen geplant. Für die Rammrathbrücke aus dem Jahr 1977 wird vom Wasserstraßenneubauamt Berlin die Errichtung eines Ersatzneubaus angestrebt (vgl. Fach-Info BAU 006/16 vom 10.02.2016). Der Parkplatz an der Rammrath-Brücke soll neu gestaltet werden, ggf. mit Neubau eines Parkdecks. Die Führung des Rad- und Wanderweges am Teltowkanal wird dabei mit zu berücksichtigen sein. Seitens der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow wird ein Verlauf unterhalb der Rammrath-Brücke präferiert. Dieser wäre für potentielle Nutzer attraktiver als eine Führung über den Parkplatz und die Straßen Thomas-Müntzer-Damm bzw. Warthestraße. Deshalb wurde bereits im Zuge der Planung des Abschnitts 4 – südlich Freibad - beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin im Jahr 2010 die Möglichkeit einer Führung des Uferweges unterhalb der Rammrath-Brücke abgefragt. Das WSA Berlin lehnte seinerzeit eine Unterführung ab, da bzgl. des vorhandenen „Trampelpfades“ der Abstand zwischen dem vorhandenen Brückenlager und der Spundwand zu gering sei. Im Zuge des Ersatzes der Rammrathbrücke werden die Abstimmungen zwischen Gemeinde und WSA bzgl. einer Wegeführung unterhalb der Brücke wieder aufgenommen.

 

[Gemarkung Kleinmachnow, Uferwegabschnitte 7, 8 und 9, Teltowkanal-Nordseite]

Auf Kleinmachnower Gemarkung wird gegenwärtig die Realisierung des Bauabschnittes II innerhalb der Abschnitte 7 und 8 (südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke) sowie des Abschnittes 9 (westlich Dreilinden) vorangetrieben. Die Verhandlungen mit dem Land Berlin, das vertreten durch Berliner Forsten – Forstamt Grunewald – größter (Wald-)Eigentümer im Bereich der geplanten Trasse ist, haben sich positiv entwickelt. Die Unterzeichnung der Nutzungsverträge, die derzeit abschließend juristisch geprüft werden, steht kurz bevor.

 

Bzgl. des Erwerbs der Flächen der z. Zt. stillgelegten „Friedhofsbahn“ und ihrer Brücke und der damit einhergehenden Rückbauverpflichtung für die Widerlager der Brücke innerhalb der Gemarkungen Kleinmachnow und Stahnsdorf laufen momentan Kaufvertragsverhandlungen mit der DB Immobilien.

 


1)         Erläuterungen

2)         Übersichtsplan „Gemeinsamer Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals,      Bearbeitungsstand: 06.09.2016“     

3)         Schreiben der Gemeinde Kleinmachnow an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin    vom 29.06.2016 zum wieder aufgenommenen B-Plan-Verfahren 6-21 VE „Teltow-Werft“