Die
anliegende Neufassung der Straßenreinigungssatzung wird beschlossen.
Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung
enthält differenziertere Regelungen, was die Reinigungs- und
Winterwartungspflichten der Bürger anbelangt. Das Problem der Wartungspflichten
der so genannten Hinterlieger ist genauer gefasst worden. Die
Bußgeldtatbestände sind differenzierter gefasst worden. Der Winterdienst ist erweitert worden mit
Blick auf die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und ausgesuchter
Anliegersammelstraßen.
Vorgeschlagen wird die Erweiterung des
Winterdienstes wie folgt:
Käthe-Kollwitz-Straße,
Erlenweg von Käthe-Kollwitz-Straße bis
Clara-Zetkin-Straße,
Clara-Zetkin-Straße bis
Zehlendorfer Damm,
Medonstraße von
Clara-Zetkin-Straße bis Klausenerstraße,
Klausenerstraße von Medonstraße bis Zehlendorfer Damm,
Machnower Busch bis
Ginsterheide,
Ginsterheide,
Im Kamp von Ginsterheide
bis Meiereifeld,
Kapuzinerweg von Ernst-Thälmann-Straße über Sonnenhag bis
Machnower Busch,
Wolfswerder von Ginsterheide bis Kuckhoffplatz und
Karl-Marx-Straße,
An der Stammbahn bis
Brahmsweg,
Brahmsweg bis
Rudolf-Breitscheid-Straße,
Eichhörnchenweg vom Promenadenweg bis Stolper Weg,
Promenadenweg vom
Eichhörnchenweg bis KITA Ameisenburg,
Ameisengasse vom
Promenadenweg bis Stolper Weg.
Auf den anliegenden Straßenplan wird Bezug
genommen.
Damit sind die Zufahrten zu öffentlichen
Einrichtungen abgedeckt und eine nach hier vertretener Auffassung sinnvolle
Erweiterung erfolgt.
Als Alternative bleibt, das Straßenverzeichnis so
zu lassen wie es ist oder wenigstens Eichhörnchenweg, Promenadenweg und
Ameisengasse in die Kategorie I zu nehmen und im Übrigen operativ zu räumen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Mehrkosten würden
ca. 40.000,00 € betragen. 75 % hiervon können auf die Anlieger umgelegt werden.
Die derzeitigen Kosten für den Winterdienst betragen ca. 120.000,00 €, wovon 75
% auf die Anlieger umgelegt werden. Die Kosten für die Gemeinde betragen also
30.000,00 €. Mit den neu aufgenommenen Straßen würden also insgesamt 40.000,00
€ für die Winterwartung zu veranschlagen sein.
Das Straßenverzeichnis
war noch hinsichtlich der restlichen Hausnummern der Straßen Erlenweg, Im Kamp,
Promenadenweg zu ergänzen; die Clara-Zetkin-Straße gehört in die Kategorie I
wie auch der Kapuzinerweg. Die Straße Föhrenwald gehört in die Kategorie II.
Die Straße Heidefeld
wurde fälschlicherweise als „in Planung“ (rot gestrichelt) markiert, ist jedoch
bereits fertig gestellt, nur noch nicht für den Winterdienst ausgewählt worden.
Daher war ihre Markierung auf grün gestrichelt zu ändern. Diesbezüglich wurde der
Straßenplan korrigiert.
Anlagen
- Straßenplan 06.09.2010
- Ergebnisbericht des
Arbeitskreises Winterwartung vom 12.08.2010
- Synopse 12.08.2010
- Neufassung der
Straßenreinigungssatzung vom 12.08.2010 inkl. Straßenverzeichnis vom 06.09.2010