1.
Die
Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt den Bau von Wohnungen im Entwicklungsgebiet
der P & E zwischen der Pascalstraße
und dem Wohnblock des Eichenhofes zu fördern.
2.
Die
Anzahl der Wohnungen wird auf 140 festgesetzt. Die Aufgliederung in drei Miethöhenkategorien
wird angestrebt.
3.
Die
Wohnungen werden im Auftrag der Gemeinde Kleinmachnow durch die Gemeindliche
Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH errichtet.
4.
Durch
geeignete Kubatur, Auswahl der Architekten, Bauausführung, Ausschöpfung aller
Fördermöglichkeiten und einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow,
ist sicherzustellen, dass die Mieten einen Quadratmeterpreis von
durchschnittlich acht Euro kalt (je nach Miethöhenkategorien) nicht
überschreiten.
5.
Die
Wohnungen werden barrierefrei errichtet sowie mit möglichst geringem
Energieverbrauch und der Erzeugung von alternativer Energie konzipiert. Dabei
ist aber sicherzustellen, dass diese Maßnahmen keine Erhöhung der Miete nach
sich ziehen, die über der prognostizierten Einsparung von Heizungs- und
Stromkosten liegt.
6.
Es soll
überprüft werden, ob Modelle des generationsübergreifenden Wohnens in dieses
Projekt mit aufgenommen werden können.
7.
Die
Vergabe der geförderten Wohnungen erfolgt, nicht nur im Fall der Erstvermietung
sondern auch nachfolgend, unter Kontrolle der Gemeindeverwaltung von
Kleinmachnow.
8. Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt eine Vergaberichtlinie, in der durch ein Punktesystem sichergestellt wird, dass vorrangig Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gemeindeeigenen Institutionen (Bauhof, gewog, KITA-Verbund, Schwimmbad GmbH, Gemeindeverwaltung) oder von in im Ort ansässigen Altenpflege- und Dienstleistungseinrichtungen besondere Berücksichtigung finden.
Die
Gemeindevertretung von Kleinmachnow hat mit dem Grundsatzbeschluss zur
städtebaulichen Entwicklung im Bereich
"Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A115...", DS
137/15/2, beschlossen am 17.12.2015, den Startschuss für eine Wohnbebauung in diesem Entwicklungsgebiet gegeben.
Der
vorliegende Antrag präzisiert den wichtigsten Teilbereich dieses Planungsziels
und ist damit unabdingbare Voraussetzung für die weitere und zügige Entwicklung dieser Flächen der P & E.
Darüber
hinaus gibt der Antrag den gemeindeeigenen Gesellschaften P & E und gewog
dringend notwendige Handlungsempfehlungen für ihre weitere Vorgehensweise.
Die
momentane Zinssituation am Kapitalmarkt bietet gute Voraussetzungen, dieses
Bauvorhaben mit den politisch gewünschten Effekten zu realisieren.
Deswegen
sollte angestrebt werden, die vorgeschlagene Wohnbebauung durch gute
Koordinierung der Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zügige
Beschlussfassungen schnellstmöglich zu realisieren.
Diesem Ziel dient der vorliegende Antrag, der weiteren Zeitverzug verhindern soll.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|