Betreff
Schiedsstelle - Wahl der Schiedsperson
Vorlage
DS-Nr. 131/16
Art
Beschlussvorlage

Zur Wahl zur Schiedsperson für die Schiedsstelle Kleinmachnow steht

 

            Frau Gisela Stahn

            Blachfeld 25 A

            14532 Kleinmachnow.

 


Die Amtszeit für die amtierende Schiedsperson von 5 Jahren ist zum 16.06.2016 abgelaufen, weshalb die Schiedsstelle neu zu besetzen ist.

 

Im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 08/2016 vom 1. August 2016 wurde der Aufruf zur Bewerbung als Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. September 2016 haben sich zwei Kleinmachnowerinnen, Frau Stahn und Frau Barth, für die Funktion der Schiedsperson bzw. stellvertretenden Schiedsperson beworben.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Schiedsstellengesetz Brandenburg (SchG Bbg) wird die Schiedsperson und ihre Stellvertretung von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt und dann vom Direktor des Amtsgerichts Potsdam berufen (§ 6 SchG Bbg). Frau Stahn hat die Schiedsstelle 4 Amtszeiten lang ohne Fehl und Tadel geführt und steht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Auf ihre Erfahrungen und ihre Einsatzbereitschaft sollte nicht verzichtet werden.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 SchG Bbg bleibt bis zum Amtsantritt der neu gewählten Schiedsperson oder der stellvertretenden Schiedsperson die bisherige tätig.

 

Nach § 40 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeindevertretung einzelne Personen, die zu bestellen oder vorzuschlagen sind, nach dieser Vorschrift zu wählen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sowohl für die Position der Schiedsperson als auch für die Position der Stellvertretung wird im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt (§ 40 Abs. 1 BbgKVerf). Ferner gibt § 40 Abs. 4 BbgKVerf vor, dass sofern nur eine Person im ersten oder zweiten Wahlgang zur Wahl steht, diese gewählt ist, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein