Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P + E und der GLK GmbH und Co. KG im Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten", B-Plan KLM-BP-006-c "Fashion Park", aktueller Änderungsbeschluss: B-Plan KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet"
Vorlage
DS-Nr. 136/16
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 159/2016 vom 15.09.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 527 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4478 (Teilfläche ca. 64m²), 4475 (Teilfläche ca. 134 m² ), 4477 (Teilfläche ca. 15 m² und 203 m²) und 4467 (Teilfläche ca. 111 m²),  zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.

 


Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

 

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

 

Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 4467, 4475, 4478 und 4477, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.

Mit DS-Nr. 082/16 und DS-Nr. 83/16 genehmigte die Gemeindevertretung Grundstückskaufverträge über Flächen an der Fahrenheitstraße. Der Käufer, die GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG, beabsichtigt auf dem noch unbebauten Grundstück die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als Lager-, Büro-, Produktions- und Ausstellungsflächen. Zusätzlich benötigt wird der Zukauf der betroffenen Teilflächen in einer Breite von 3 m an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Grünanlage um die planungsrechtlich geforderte GRZ für das vom Käufer geplante Bauvorhaben zu erfüllen. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.

 

Der Kaufpreis von 52.700 EUR begründet sich wie folgt:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2015 mit 120,00 EUR/m² ausgewiesen. Vereinbart ist hier ein Kaufpreis in Höhe von 100 EUR/m², da es sich zwar um anrechenbare aber nicht überbaubare Gewerbefläche handelt.

Das Gesamtgrundstück des Kaufgegenstandes hat eine Größe von ca. 527 m².

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 17. Oktober bis 3. November 2016 zur Einsichtnahme aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein