Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 159/2016 vom 15.09.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 527 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4478 (Teilfläche ca. 64m²), 4475 (Teilfläche ca. 134 m² ), 4477 (Teilfläche ca. 15 m² und 203 m²) und 4467 (Teilfläche ca. 111 m²), zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.
Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig.
Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich
der BAB A 115“ ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des
Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der
Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in
Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu
genehmigen.
Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 4467, 4475, 4478 und 4477,
Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.
Mit DS-Nr. 082/16 und DS-Nr. 83/16 genehmigte die Gemeindevertretung
Grundstückskaufverträge über Flächen an der Fahrenheitstraße. Der Käufer, die
GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG, beabsichtigt
auf dem noch unbebauten Grundstück die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als
Lager-, Büro-, Produktions- und Ausstellungsflächen. Zusätzlich benötigt wird
der Zukauf der betroffenen Teilflächen in einer Breite von 3 m an der
Grundstücksgrenze zur öffentlichen Grünanlage um die planungsrechtlich
geforderte GRZ für das vom Käufer geplante Bauvorhaben zu erfüllen. Die Nutzung
des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des
rechtswirksamen Bebauungsplanes.
Der Kaufpreis von 52.700 EUR begründet sich wie folgt:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis
Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches
Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2015 mit 120,00 EUR/m² ausgewiesen.
Vereinbart ist hier ein Kaufpreis in Höhe von 100 EUR/m², da es sich zwar um
anrechenbare aber nicht überbaubare Gewerbefläche handelt.
Das
Gesamtgrundstück des Kaufgegenstandes hat eine Größe von ca. 527 m².
Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das
treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten
Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.
Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 17. Oktober bis 3. November 2016 zur
Einsichtnahme aus.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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