Erläuterungen:
In ihrer Sitzung am 09. Juli 2015 hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow mit DS-Nr. 080/15
beschlossen, für den in Anlage 2 gekennzeichneten Bereich
mittig im Gemeindegebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050
„Bereich Mittebruch“ aufzustellen. Zur Sicherung
der Planungen hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung eine Satzung über
eine Veränderungssperre beschlossen, die zunächst bis zum 17.07.2017 gelten
wird. Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) kann die Gemeinde die
Frist der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängern.
Gemäß Aufstellungsbeschluss soll
mit dem Bebauungsplan u. a. dieser bisher unbeplante Innenbereich
städtebaulich geordnet werden. Dem Aufstellungsbeschluss wurde als Maßgabe
hinzugefügt, dass sich die festzusetzenden Nutzungsmaße vor allem an den in
Kleinmachnow üblichen und im B-Plan-Gebiet überwiegend vorhandenen kleineren
Maßen orientieren sollen.
Inzwischen wurden auf Grundlage von
Voruntersuchungen und vertiefenden Erhebungen durch das beauftragte
Planungsbüro erste Inhalte für den Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet (vgl. Anlage 3).
Das Konzept zeigt u. a. die beabsichtigten Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen
Grundflächen der Hauptanlagen, Gebäudehöhen und Dachformen.
Das zuletzt im Hauptausschuss am 11.07.2016
diskutierte Bauvorhaben auf dem Grundstück Meiereifeld 4a würde demnach den
beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der geplanten
Grundfläche der Hauptanlage (ca. 200 m²), Firsthöhe (ca. 11 m) sowie Traufhöhe
(ca. 7 m) nicht entgegenstehen. Das geplante Mansarddach wäre jedoch mit den
beabsichtigten zulässigen Dachformen nicht zustimmungsfähig.
Nach Diskussion und Meinungsbildung dieser
Informationsunterlage im Bauausschuss wird, unter Berücksichtigung der
Diskussionsergebnisse, der Bebauungsplan-Vorentwurf - einschließlich
eines artenschutzrechtlichen Gutachtens - erarbeitet und anschließend der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Billigung vorgelegt. Hierfür
ist die Gremienfolge Januar/Februar 2017 vorgesehen.
1.) Erläuterungen
2.) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-050 „Bereich
Mittebruch“
3.) Analyse, beabsichtigte Festsetzungen, Stand:
02.11.2016