Betreff
Altes Dorf, ehemaliger Gutshof, hier: Zuwendung an die ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde für Mehrkosten bei den archäologische Grabungen auf der gemeindeeigenen Fläche Flur 13, Flurstück 359
Vorlage
DS-Nr. 147/16
Art
Beschlussvorlage

Die ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow, Sitz Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, wird bei den archäologischen Grabungen auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 359 (siehe Anl. 4, Flächenkennzeichnungen „ST“/ gelb und „ehem. Wirtschaftsgeb.“/ rot) mit einer laufenden Zuwendung unterstützt.

Die Zuwendung erfolgt im Jahr 2017 in Höhe von 76.300 EUR und ist im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Zuwendungsbescheid zu erlassen, mit dem die zweckentsprechende Verwendung der Mittel abgesichert wird.

 


Ausgangssituation

 

Die ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow hat mit dem Neubau der ev. Gemeindekirche mit Kirchsaal auf dem Grundstück „Zehlendorfer Damm 211“ begonnen.

Das Baugrundstück ist, wie die gesamte Fläche des ehem. Gutshofes, Teil des Denkmals mit Gebietscharakter Historischer Dorfkern Kleinmachnow und des Bodendenkmals Nr. 30449 mittelalterlicher und neuzeitlicher Ortskern von Kleinmachnow. Die Abgrenzung des Denkmals mit Gebietscharakter ist in Anl. 1 dargestellt.

 

Erste archäologische Untersuchungen erfolgten bereits im November 2012, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 „Altes Dorf“. Über die seinerzeitigen Sondageschnitte und deren denkmalfachliche Einordnung wird in der Begründung zum Bebauungsplan S. 30 ff. (S. 35) ausgeführt:

Im Ergebnis der archäologischen Voruntersuchung bestätigte sich, dass sich unmittelbar am Zehlendorfer Damm das Stallgebäudes in der vermuteten Ausdehnung befunden hat, es aber keine Vorgängerbebauung gab. Nach Angaben der archäologischen Fachfirma, die die Unter­suchung durchgeführt hat, sind die vorgefundenen Fundamente zwar aufwendig, wür­den aber voraussichtlich nicht heutigen baulich-statischen Anforderungen entsprechen, so dass eine Verwendung für den Kirchenneubau nicht in Frage kommt. Es wird empfohlen, vor dem Abriss auch bauliche Details, wie beispielsweise die Innenaufgliederung, zu dokumen­tieren.

 

Die Kirchengemeinde beauftragte im Vorfeld der Baumaßnahme eigene, umfassende archäologische Grabungen, die vom Archäologie-Büro Dressler durchgeführt und von den zuständigen Denkmalbehörden (Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Denkmalschutzbehörde, Bbg. Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologisches Landesmuseum als Denkmalfachbehörde) begleitet wurden. Anl. 2, ein digitales Orthofoto, vermittelt einen Überblick über das Grabungsgelände.

 

Zum bisher letzten Stand der archäologischen Grabungen informierte Frau Pratsch, Mitarbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde, in der Sitzung des Bauausschusses am 04.07.2016. Die in dieser Sitzung gezeigt Präsentation wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung mit INFO Nr. 017/16 zu den Ausschuss-Sitzungen im September 2016 zur Verfügung gestellt.

 

Der Umfang der notwendigen archäologischen Arbeiten nahm im Laufe der Grabungen deutlich zu. Die entdeckten Funde führten dazu, dass die Denkmalbehörden vertiefende Untersuchungen forderten, die die Kirchengemeinde auch entsprechend beauftragte.

 

Für einen Teil der Fläche, die künftig durch Stellplätze genutzt werden soll, stehen die geforderten weiteren Untersuchungen noch aus. Hierbei handelt es sich um die Fläche des ehem. Wirtschaftsgebäudes, unmittelbar angrenzend an das Grundstück der Alten Hakeburg. Die Flächenbezeichnungen gemäß Grundstückskauf- und Städtebaulichem Vertrag sind in Anl. 3, die archäologisch untersuchten Bereiche, nämlich die kircheneigenen Teilflächen „K1“, „K2“ und „K3“ sowie die kommunale Teilfläche „ST“ (darin: Fläche ehem. Wirtschaftsgebäude) sind in Anl. 4 gekennzeichnet.

 

Antrag auf Zuwendung, weiteres Vorgehen

 

Inzwischen ist die ev. Kirchengemeinde mit der Bitte an die Kommune herangetreten, sich an den erheblich angewachsenen Kosten für die archäologischen Grabungen zu beteiligen:

-           Vorgeschlagen wird, sich an bereits entstandenen Mehrkosten in der Weise zu beteiligen, dass Kirche und Kommune die jeweils auf ihren Eigentumsflächen entfallenden Mehrkosten tragen. Daraus folgen Kosten in Höhe von 25.095 EUR.

-           Hinsichtlich der noch bevorstehenden umfassenden Grabungen auf der Fläche des ehem. Wirtschaftsgebäudes ist vorgeschlagen, die zu erwartenden Kosten in Höhe von 51.200 EUR vollständig zu übernehmen.

 

Die von der Kirchengemeinde erbetene Kostenbeteiligung beläuft sich damit in der Summe auf rd. 76.300 EUR (vgl. Anl. 5, Antrag der ev. Kirchengemeinde v. 11.09.2016 mit Aufschlüsselung der Kosten).

 

Da die Grabungen und deren Ergebnisse von besonderer Bedeutung für das Verständnis der Ortsgeschichte Kleinmachnows sind, unterstützt die Gemeinde die Durchführung der Grabungen mit einer laufenden Zuwendung in Höhe von 76.300,00 EUR. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2017 zu veranschlagen.

 

Mittels entsprechendem Zuwendungsbescheid ist die zweckentsprechende Mittelverwendung durch die ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow abzusichern. Die Gemeinde Kleinmachnow ist über die Ergebnisse der Grabungen vollumfänglich zu informieren. Die Fördermittel sind nach Abschluss der Grabungen kurzfristig abzurechnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

52.30

Teilhaushalt/Budget:

50/21

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

76.300 EUR

 ja

 nein

 


Anlagen

1)        Bbg. Landesamt für Denkmalpflege …, Abgrenzung Denkmal mit Gebietscharakter

2)        Übersicht (3-D-Orthofoto), Quelle: ABD-Archäologie-Büro Dressler, Stand Sommer 2016

3)        Übersichtskarte Flächen (aus: Städtebaulicher Vertrag Kirche – Kommune)

4)        Darstellung der Teilflächen gemäß Pkt. C „Vorschlag für die Verteilung der Mehrkosten“

5)        Antrag der ev. Kirchengemeinde v. 11.09.2016 mit Anlagen