Dem auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (Kita-G) zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage) zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Gemeinde Kleinmachnow wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.
Anlage 1: Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages Landkreis PM-Kommunen
Anlage 2: DS 2016/328 des Landkreises Potsdam-Mittelmark (ohne Anlage)
Seit dem Jahr 2004 nimmt die Gemeinde Kleinmachnow auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Aufgaben auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung wahr.
Dies ist im Hinblick auf eine bürgernahe Verwaltung vorteilhaft.
Ebenfalls im Vertrag geregelt ist die Kostenerstattung für die übernommenen Aufgaben.
Da die seinerzeit festgelegten Finanzierungsgrundlagen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entsprechen, müssen die Regelungen neu gefasst werden.
Viele Gemeinden des Landkreises und auch die Gemeinde Kleinmachnow haben ihre bestehenden Verträge zum 31.12.2016 aufgekündigt. In einer Arbeitsgruppe hat die Kreisarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Bürgermeister zusammen mit dem Landkreis einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der ab 01.01.2017 gelten soll, verhandelt. Die Gemeinde Kleinmachnow war durch ihre Eigenbetriebsleiterin Frau Feser und den Bürgermeister vertreten.
Der vorliegende Vertrag ist von allen Vertretern der Kommunen gebilligt worden.
Der Kreistag hat den Vertragsentwurf am 29.09.2016 einstimmig bestätigt, DS 2016/328 des Landkreises Potsdam-Mittelmark. (Anlage 2)
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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