2) Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen
im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch
diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die Gemeindevertretung hatte am 06.02.2003 ein Verfahren zur 8. Änderung
des FNP eingeleitet. Mit DS-Nr. 039/16 vom 19.05.2016 grenzte sie den
vorgesehenen Änderungsbereich neu ab (Änderungsbereich vgl. Anlage 1)
und präzisierte die angestrebten städtebaulichen Ziele für die Flächen
beiderseits Stahnsdorfer Damm.
Vorgesehen ist die Änderung von dargestellten Nutzungsarten
und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf
nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit
der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung
insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden.
Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie
einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.
durchgeführt.
Das Verfahren wird parallel zur
Aufstellung der verbindlichen Bauleitpläne
-
KLM-BP-006-c-3
"TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)",
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KLM-BP-006-c-5
„östlich Pascalstraße“,
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KLM-BP-006-e
„nördlich Stahnsdorfer Damm“ und
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KLM-BP-006-f
„Landesfläche Nord“
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 8. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der hier zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Hinweis:
Kosten dieses Bauleitplan-Verfahrens, die durch Beauftragung externer Büros für insbesondere stadtplanerische und landschaftsplanerische Leistungen entstehen, werden von der P&E mbH getragen. Die P&E mbH ist Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow für den Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Änderungsbereiches
2)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm (Stand 06.03.2017)
3)
Begründung
zur 8. FNP-Änderung (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)