Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013
verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten
wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung
aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2)
und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs. 1 und 2 von der Verwaltung
eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden.
Für die nach §3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für
Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.
Anlage 2 enthält
eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2017. Danach wurden
für 2017 Fördermittel in Höhe von ca. 396.500 € beantragt. Im Haushalt 2017
sind Mittel für die Förderung von Vereinen in Höhe von insgesamt 338.000 €
eingestellt.
Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen
der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in
Höhe von ca. 340.000 € benötigt.
Für das Jahr 2017 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca.
198.000 € beantragt (Anlage 1). Hierin enthalten sind die
Anträge, die zur (Teil-) Finanzierung einer Personalstelle gestellt wurden.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales in
seiner Sitzung am 23.02.2016 wurden bereits in der Sitzung am 15.11.2016 mit
der Fachinformation KUSO 006/16 „Vereinsförderung 2017 –
Personalkostenförderung“ die entsprechenden Anträge vorgestellt und diskutiert.
Die Finanzierung der beantragten Vereinsförderungen ist unter
Berücksichtigung der folgenden Maßgaben über den Haushalt 2017 abgesichert und
kann umgesetzt werden:
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Anträge
auf Grundförderung (s. Anlage 2, grün unterlegt) werden vollständig
berücksichtigt.
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Anträge
auf Förderung von Personalkosten (s. Anlage 2, blau unterlegt) werden, sofern
nicht anders vermerkt, vollständig berücksichtigt.
-
Anträge,
denen beschlossene Drucksachen oder geschlossene Vereinbarungen zugrunde liegen
(s. Anlage 2, rosa unterlegt) werden vollständig berücksichtigt.
-
Alle
anderen Anträge werden, soweit nicht anders vermerkt, um 10% gekürzt.
Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2016 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endet am 31.03.2017.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung
2. Gesamtübersicht
aller Anträge