Betreff
Erweiterung der vorhandenen Tempo-30-Zone für den Straßenzug Schleusenweg - Rudolf-Breitscheid-Straße - Ernst-Thälmann-Straße - OdF-Platz
Vorlage
DS-Nr. 043/17
Art
Beschlussvorlage

 

Es gibt immer wieder Hinweise und Beschwerden, dass im Straßenzug Schleusenweg (Hohe Kiefer/Süd) – Rudolf-Breitscheid-Straße – Ernst-Thälmann-Straße (Steinweg bis westlich Hohe Kiefer/OdF-Platz) zu schnell gefahren wird und die Autofahrerinnen und -fahrer insbesondere im Teilabschnitt Ernst-Thälmann-Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße oft wenig Rücksicht auf den Radverkehr und auf querende Fußgänger nehmen.

 

Seit November 2016 liegt der Gemeinde Kleinmachnow auch ein Schreiben der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu dieser Problematik vor. Darin wird die Gemeinde zu einem vorliegenden Antrag auf Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit für den Straßenzug Ernst-Thälmann-Straße (westlich OdF-Platz, Hohe Kiefer bis Steinweg) angehört (vgl. Anlage 3).

 

Zu diesem Antrag haben sich der Landkreis, Untere Straßenverkehrsbehörde und die Gemeinde im Januar 2017 beraten. Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Straßen Schleusenweg (von Hohe Kiefer/Süd), Rudolf-Breitscheid-Straße und Ernst-Thälmann-Straße (Steinweg bis westlich Hohe Kiefer/OdF-Platz) als gesamter Straßenzug in die Tempo‑30‑Zone einbezogen werden sollten.

 

Dabei ist folgendes zu beachten:

-           Wenn eine Erweiterung der Tempo-30-Zone angeordnet wird, dann müssen       gleichzeitig die Schilder „Radfahrer frei“ auf den Gehwegen (hier: Gehweg östlich Schleusenweg) abgeordnet werden.

-           Mit Einbeziehung in die Tempo-30-Zone entfällt auch die Vorfahrtsregelung für diesen Straßenzug. Es gilt dann Vorfahrt von rechts.

-           Für jetzt bestehende Einmündungsbereiche von ‑ noch ‑ angeordneten Radwegen ist zu prüfen, ob Umlaufschranken („Drängelgitter“) für Radfahrer an Kreuzpunkten, z. B. Heidefeld / Schleusenweg, sinnvoll sind, um auf die besondere Gefahrenlage aufmerksam zu machen.

-           Für eine Übergangszeit soll an den Einmündungen von Straßen das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) angebracht werden.

 

Die Gemeinde beantragt die Einbeziehung des Straßenzuges Schleusenweg (Hohe Kiefer/Süd) – Rudolf-Breitscheid-Straße – Ernst-Thälmann-Straße (bis westlich Hohe Kiefer/OdF-Platz) in die Tempo-30-Zone.

 

Die Anordnung der Erweiterung einer bestehenden Tempo-30-Zone bedarf eines Beschlusses durch die Gemeindevertretung.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54100100

Teilhaushalt/Budget:

5026

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Übersichtsplan zur bestehenden Geschwindigkeitsregelung im Bereich nordöstlich der Straße „Hohe Kiefer“

2)        Übersichtsplan zur zukünftigen Geschwindigkeitsregelung im Bereich nordöstlich der Straße „Hohe Kiefer“

3)        Anhörungsbogen der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 13.11.2016