Betreff
Altes Dorf, Freifläche ehemaliger Gutshof, hier: Festlegung des weiteren Vorgehens
Vorlage
DS-Nr. 062/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Bürgermeister wird beauftragt, für die ca. 3.500 m² große Teilfläche des ehemaligen Gutshofes am Zehlendorfer Damm (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 357 teilweise, vgl. Anlage 1, farbig umrandeter Bereich) eine Projektförderung im Bereich Gartenbaukunst bei der Hans und Charlotte Krull Stiftung (Berlin) zu beantragen.

2)        Die Gemeindevertretung ist über den Fortgang des Antragsverfahrens regelmäßig zu informieren, Ergebnisse sind ihr zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Das über viele Jahre hinweg kaum wahrgenommene alte Dorf, mit dem ehemaligen Gutshof und der alten Dorfkirche historische Keimzelle Kleinmachnows, ist in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt.

So begannen im Jahr 2013 zwei Vereine mit der kulturellen Nutzung des ehemaligen Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200 (Z 200). Ende 2014 wurde die (kirchliche) Stiftung „Kirche und Kultur im Alten Dorf“ errichtet, die sich insbesondere die Erhaltung und Nutzung der alten Schule Zehlendorfer Damm 212 durch Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit zum Ziel gesetzt hat. Im Frühjahr 2018 soll das ‑ noch in Bau befindliche ‑ Evangelische Gemeindehaus mit Kirchsaal (Zehlendorfer Damm 211) eingeweiht werden.

Mit dieser Wiederbelebung durch unterschiedliche, überwiegend kirchliche, kulturelle und soziale Aktivitäten wird auch das Interesse an der Freifläche des ehemaligen Gutshofes zunehmen (vgl. Anlage 1).

Für die Teilfläche unmittelbar am künftigen ev. Gemeindehaus liegt bereits eine Baugenehmigung vor, nach der die ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow dort Außenanlagen herstellen wird, u. a. Zuwegungen, Sitzmöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen und Bedarfsstellplätze; vgl. Anlage 2, Auszug Baugenehmigung).

Für die übrige Teilfläche wurde die Kirchengemeinde im Grundstückskauf- und Städtebaulichen Vertrag vom 27. Mai 2014 (UR-Nr. 62/2014) unter anderem dazu verpflichtet, ein Freiflächengestaltungskonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept legte sie der Gemeinde im Herbst 2016 vor. Nach Diskussionen in den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung (vgl. DS-Nr. 110/16/1 zur Sitzung am 15.12.2016) zeichnete sich jedoch ab, dass ein breiterer Konsens über den künftigen Umgang mit der Freifläche noch nicht möglich war.

Es bestand u. a. auch Unklarheit darüber, welche Verpflichtungen die Kirchengemeinde hinsichtlich der übrigen Teilfläche tatsächlich hat. In Beantwortung einer Anfrage in der Einwohnerfragestunde vom 15.12.2016 nahm die Verwaltung dazu Stellung (vgl. Anlage 3). Eine Verpflichtung zur Weiterführung der Planungen und zu ihrer baulichen Umsetzung, über den Vorentwurf für eine Freiflächenplanung hinaus, besteht danach nicht.

Nach Einschätzung der Verwaltung ist der gegenwärtige Zustand mittel- bis langfristig und insbesondere ab Inbetriebnahme des ev. Gemeindehauses unbefriedigend.

In den Diskussionen Ende 2016 wurde u. a. angeregt, andere und/oder neue Vorschläge für die Gestaltung der hier in Rede stehenden Teilfläche erarbeiten zu lassen.

Im März 2017 trat nun die Hans und Charlotte Krull Stiftung (Berlin) an die Gemeinde heran und machte darauf aufmerksam, dass sie sowohl Arbeitsstipendien an bildende Künstler vergibt, als auch Projekte im Bereich Gartenbaukunst fördert. Die Freifläche des ehemaligen Gutshofes erscheint für ein solches Projekt gut geeignet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen entsprechenden Antrag auf Förderung bei der Stiftung zu stellen.

Über den Fortgang dieses Antragsverfahrens sollen die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse regelmäßig informiert werden, Ergebnisse werden zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

170.000,- EUR (2018)

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Kennzeichnung Teilfläche ehemaliger Gutshof, Planunterlage: Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, Teil A Planzeichnung (Auszug)

2)        Baugenehmigung Neubau Evangelisches Gemeindehaus mit Kirchsaal, Stellplatzanlage etc. vom 29.03.2016, Freiflächenplan (Auszug)

3)        Stellungnahme der Verwaltung zu einer mündlichen Anfrage in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 (Einwohnerfragestunde), Auszug

4)        Hans und Charlotte Krull Stiftung, Ausdruck von Informationen von der Homepage
(www.krull-stiftung.de)

5)        Ausschreibung Projektförderungen im Bereich Gartenbaukunst 2017, Vergaberichtlinien und Fördergrundsätze