Betreff
Empfehlungen gem. § 4 Abs. 1 Vereinsförderrichtlinie
Vorlage
DS-Nr. 065/17
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.

In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs.  1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie beschieden werden. Für die nach §3 Abs. 3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs. 1 zuvor eine Empfehlung aus.

 

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am 23.02.2016 wurden bereits in der Sitzung am 15.11.2016 mit der Fachinformation KUSO 006/16 „Vereinsförderung 2017 – Personalkostenförderung“ die entsprechenden Anträge vorgestellt und diskutiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 07.03.2017 wurde die DS-Nr. 042/17 „ Empfehlungen gem. § 4 Abs. 1 Vereinsförderrichtlinie“ mit folgender Maßgabe beschlossen: „Die Bewilligung der in Anlage 1 blau unterlegten Personalkosten sowie der Mieten wird, wie in Spalte „Ausgangswert 2017“ ausgewiesen, empfohlen. Die Bewilligung aller anderen Zuschüsse wird zurückgestellt.“ Dies wurde von der Verwaltung zwischenzeitlich umgesetzt.

Die vorliegende Drucksache behandelt nunmehr die weiteren zu empfehlenden Anträge auf Vereinsförderung (s. Anlage 1).

 

Anlage 2 enthält eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2017. Danach wurden für 2017 Fördermittel in Höhe von ca. 396.500 € beantragt. Im Haushalt 2017 sind Mittel für die Förderung von Vereinen in Höhe von insgesamt 338.000 € eingestellt.

Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in Höhe von ca. 339.500 € benötigt.

 

Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2016 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endete am 31.03.2017.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10,29.10,33.10,42.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12,40.13,40.16,40.36

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

338.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: 

 

1. Übersicht der Anträge zur Empfehlung

2. Gesamtübersicht aller Anträge