Der Bürgermeister wird aufgefordert,
sich beim Landesbetrieb Straßenwesen sowie der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde
für ein beschränktes Halteverbot auf den Hauptstraßen einzusetzen.
Das Halteverbot soll jeweils die Straßen nördlicher Zehlendorfer Damm (ab Höhe Förster-Funke-Allee), östliche Ernst-Thälmann-Straße bis Steinweg, Förster-Funke-Allee, Hohe Kiefer und den östlichen Stolper Weg bis Auf-/Abfahrten A115 umfassen. Es soll während der Tageszeit (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) gelten.
Ein großes Problem des
Kleinmachnower Verkehrs besteht in dem häufigen Start-Stopp durch zugeparkte
Straßen. Dies zieht, verursacht durch ständiges Anfahren und Abbremsen, erhöhte
Lärm- und Schadstoffemissionen nach sich. Zudem besteht durch die
eingeschränkte Sicht in die Straßen ein erhöhtes Unfallrisiko. Besonders gefährlich
ist hier der Abschnitt um die Kreuzung Zehlendorfer Damm/Klausenerstraße. Die
parkenden Fahrzeuge versperren in der Kurve die Sicht für den Verkehr.
Das Thema scheint auch den Kleinmachnower Bürgern wichtig zu sein, da das Thema auf Platz 7 des Bürgerhaushaltes (Antrag-Nr. 016) gewählt wurde.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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