1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. und zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM‑BP‑006‑c‑3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen
der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Am 10.10.2002 (DS-Nr. 147/02) wurde durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c „Fashion-Park“ (Ursprungsplan) eingeleitet, das zunächst unter der Bezeichnung 3. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c geführt wurde.
Die anfänglichen Planungsziele wurden im Jahr 2006 geändert. Sie änderten sich erneut mit Beschluss vom 19.09.2013: Angestrebt wird nun die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet und für einen Sportplatz. Zugleich wurde die Planbezeichnung in KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ geändert.
Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).
Der 1. Entwurf zum B-Plan wurde mit dem Auslegungsbeschluss vom 20.07.2017 (DS-Nr. 040/16) gebilligt und im Zeitraum vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 29.11.2016. Während der Beteiligung äußerten sich 29 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme während der Auslegung ein. Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 dargestellten Form abgewogen werden.
Der 2. B-Plan-Entwurf wurde am 01.06.2017 gebilligt (DS-Nr. 061/17) und im Zeitraum vom 03.07.2017 bis einschließlich 21.07.2017 sowie wiederholt vom 21.08.2017 bis 22.09.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2017. Dabei wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten.
Während dieser eingeschränkten Beteiligung äußerten sich 10 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen 1 Stellungnahme während der ersten Auslegung und 3 Stellungnahmen während der wiederholten Auslegung ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf
4) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf