- Der
Bürgermeister wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der Festlegung der
neuen Flugrouten des Airport Berlin Brandenburg International (BBI) und
dem dazugehörigen Planfeststellungsverfahren, nach Bedarf rechtliche
Schritte einzuleiten, die zur Wahrung der Interessen der Gemeinde
Kleinmachnow und ihrer Einwohner mit Blick auf den Lärmschutz und die
Schadstoffemission erforderlich sind.
- Im
Haushalt 2011 sind dafür Mittel in Höhe von 30.000 Euro einzustellen.
Die Gemeinde Kleinmachnow sowie die gesamte
Region TKS, einschließlich der südlichen Berliner Bezirke, haben aus der Presse
die Überlegungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) hinsichtlich der Festlegung
der Flugrouten des BBI erfahren. Die beabsichtigte Festlegung der Flugrouten,
die nun außerhalb der planfestgestellten Entschädigungsgebiete verlaufen und
die eingangs genannte Region massiv berühren, bringen nach jetzigem
Kenntnisstand erhebliche Belastungen für die Bevölkerung mit sich. Angesichts
der Tatsache, dass die Entschädigungsgebiete 2004 mit einem
Planfeststellungsbeschluss und 2009 mit einem ergänzenden
Planfeststellungsbeschluss so festgestellt worden sind, dass die Region TKS,
einschließlich südlicher Raum, in keiner Weise betroffen waren, ist mit der nun
beabsichtigten Routenführung eine direkte Betroffenheit der Gemeinde
Kleinmachnow gegeben. Um die gemeindlichen Interessen wahren zu können, kann es
notwendig sein, fundierten externen Rechtsbeistand zu binden. Für das
Haushaltsjahr 2010 stehen dafür Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 Euro zu
Verfügung. Für 2011 sollten ebenfalls 30.000,00 Euro im Haushalt veranschlagt
werden.
Sollten sich im Jahr 2011 Änderungen ergeben,
wird die Gemeindevertretung unverzüglich informiert.