Den
Zuschlag für die Unterhalts- und Glasreinigung der Maxim-Gorki-Gesamtschule
(inkl. Turnhalle) erhält die Firma Gebäudereinigung
Burghard Ehlert GmbH, Karl-Marx-Str. 30, 14532 Kleinmachnow.
Der
Angebotspreis beträgt 64.528,42 €.
Anlage
(nichtöffentlich)
Vergabeprotokoll
Mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der
Bieterangebote wurde das Ingenieurbüro CLEAN-Concept-GbR (CC),
Erich-Mühsam-Str. 17a, 06886 Wittenberg beauftragt.
Für die Ausschreibung wurde die Beschränkte Ausschreibung nach VOL/A Abschnitt
I § 3 (4) b) gewählt. Hierbei sind die Unterlagen an mindestens drei Bieter zu
versenden. Durch die Gemeinde Kleinmachnow wurden fünf ortsnahe Firmen aus der
Angebotsliste vorheriger Ausschreibungen ausgewählt und angeschrieben. Von
allen fünf angeschriebenen Firmen gingen Angebote ein. Die Ausschreibung
erfolgte nach Beratung unter Bezugnahme auf die vorkalkulierten Auftragswerte,
die Objektgegebenheiten, die Objektbesonderheiten und die
Leistungsanforderungen. Damit wurde dem § 97 (3) GWB und der VOL/A Abschnitt I
§ 2 (2) entsprochen.
Die Höhe des möglichen Netto-Gesamtauftragswertes war durch die
Vergabestelle zu schätzen. Der Gesamtauftragswert (Netto) nach VgV §3 (1) und
(5) lag mit ca. 182.944,92 € (jährlich ca. 45.736,23 € - Berechnung nach VgV §3
(3)) unter dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgesetzten Schwellenwert von
193.000 € (Netto-Auftragswert – VgV §2 Nr. 2) für öffentliche Auftraggeber. Es
musste somit keine EU-weite Ausschreibung der Leistung durchgeführt werden und
der Abschnitt I der VOL/A war anzuwenden.
In den Verdingungsunterlagen wurden alle Bieter explizit darauf
hingewiesen, dass ihre Angebote auf Plausibilität und Machbarkeit geprüft
werden. Außerdem wurden für den Bereich der Unterhaltsreinigung Obergrenzen für
ausgewählte Richtleistungen bekannt gegeben. Jeder Bieter hatte die
Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sein Angebot präzise und
auftragbezogen abzugeben.
Das wichtigste Wertungskriterium der Unterhaltsreinigung ist die
Machbarkeit der vom Bieter für die
einzelnen Raumgruppen angegebenen Richtleistungen. Diese Leistungen stehen in
betriebswirtschaftlichem Zusammenhang mit der von der Gemeinde vorgegebenen
Reinigungsfläche. Durch die Angaben der Richtleistung legt jeder Bieter selbst
fest, mit welcher Anzahl von Leistungsstunden seine Mitarbeiter die Tätigkeiten
für das gesamte Objekt laut den vorhandenen Leistungsverzeichnissen erbringen
können. Diese Angaben dienen der Fachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung der
einzelnen Bieter.
Durch die Firma Clean Concept wurde mit der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen eine Vorkalkulation der möglichen Richtleistungen
aller Raumgruppen unter Beachtung der Objektbesonderheiten, der Forderungen
laut oben genannter Leistungsverzeichnisse, von Vergabe- und Erfahrungswerten
der Kommunalen Geschäftsstelle (KGST), unter Bezugnahme auf entsprechende
Informationen von Landesinnungsverbänden sowie auf der Basis eigener
Zeitmessungen durchgeführt. Diese Vorkalkulationswerte sichern im Objekt eine
Leistungszeit ab, die es den Mitarbeitern des späteren Auftragnehmers
ermöglicht, in einem entsprechenden Zeitrahmen alle geforderten Leistungen und
damit die geforderte Qualität als das gewünschte Reinigungsergebnis zu
erbringen. Die Vorkalkulationswerte, die die Anzahl der Leistungsstunden sowie
den Endpreis im Wesentlichen bestimmen, wurden den Bietern als Grenzwerte
bekannt gegeben. Die Angabe unrealistischer Werte würde gegebenenfalls zur
Abforderung einer Probereinigung (Darlegung der Leistungsfähigkeit) führen.
Das Wertungsverfahren wurde allen Bietern in den Unterlagen erläutert
(Transparenzgebot gem. § 97 (1) GWB).
Die Angebote der Bieter wurden nach VOL/A § 16 gewertet.
Bei der Wertung der Bieterangebote nach VOL/A § 16 (5) wurde der
Vergleich der Bieterangaben in den Preisblättern sowie die Prüfung sonstiger
vom Bieter angegebener Werte (betriebswirtschaftliche Betrachtung)
durchgeführt. In sich nicht schlüssige Angaben bedeuten, dass ein Bieter nicht
die geforderte Eignung nach VOL/A §16 (5) besitzt. Bei dieser Überprüfung
mussten vier Bieter von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Zuletzt werden die Angebote nach VOL/A § 16 (7) auf ihre
Wirtschaftlichkeit überprüft. Diese dokumentiert sich darin, dass alle in der
Wertung verbliebenen Bieterangebote gewährleisten, dass durch die Mietarbeiter
des Unternehmens mit hinreichender Sicherheit die Ausführung der geforderten
Leistungen in gewünschter Qualität erbracht werden können. Alle angebotenen
Richtleistungen sind machbar, die Angebote sind in sich schlüssig und es sind
keine offensichtlichen Verstöße gegen gesetzliche oder tarifrechtliche
Verpflichtungen erkennbar. Somit hat die Firma Gebäudereinigung Burghard Ehlert GmbH aus Kleinmachnow das
wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.