Betreff
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOL/A Abschnitt I § 3 (4) b) zur Vergabe von Leistungen zur Unterhalts- und Glasreinigung in der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow
Vorlage
170/10
Art
Beschlussvorlage

 

Den Zuschlag für die Unterhalts- und Glasreinigung der Maxim-Gorki-Gesamtschule (inkl. Turnhalle) erhält die Firma Gebäudereinigung Burghard Ehlert GmbH, Karl-Marx-Str. 30, 14532 Kleinmachnow.

Der Angebotspreis beträgt 64.528,42 €.  

 

 

Anlage (nichtöffentlich)

 

Vergabeprotokoll


 

Mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Bieterangebote wurde das Ingenieurbüro CLEAN-Concept-GbR (CC), Erich-Mühsam-Str. 17a, 06886 Wittenberg beauftragt.

Für die Ausschreibung wurde die Beschränkte Ausschreibung nach VOL/A Abschnitt I § 3 (4) b) gewählt. Hierbei sind die Unterlagen an mindestens drei Bieter zu versenden. Durch die Gemeinde Kleinmachnow wurden fünf ortsnahe Firmen aus der Angebotsliste vorheriger Ausschreibungen ausgewählt und angeschrieben. Von allen fünf angeschriebenen Firmen gingen Angebote ein. Die Ausschreibung erfolgte nach Beratung unter Bezugnahme auf die vorkalkulierten Auftragswerte, die Objektgegebenheiten, die Objektbesonderheiten und die Leistungsanforderungen. Damit wurde dem § 97 (3) GWB und der VOL/A Abschnitt I § 2 (2) entsprochen.

Die Höhe des möglichen Netto-Gesamtauftragswertes war durch die Vergabestelle zu schätzen. Der Gesamtauftragswert (Netto) nach VgV §3 (1) und (5) lag mit ca. 182.944,92 € (jährlich ca. 45.736,23 € - Berechnung nach VgV §3 (3)) unter dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgesetzten Schwellenwert von 193.000 € (Netto-Auftragswert – VgV §2 Nr. 2) für öffentliche Auftraggeber. Es musste somit keine EU-weite Ausschreibung der Leistung durchgeführt werden und der Abschnitt I der VOL/A war anzuwenden.      

In den Verdingungsunterlagen wurden alle Bieter explizit darauf hingewiesen, dass ihre Angebote auf Plausibilität und Machbarkeit geprüft werden. Außerdem wurden für den Bereich der Unterhaltsreinigung Obergrenzen für ausgewählte Richtleistungen bekannt gegeben. Jeder Bieter hatte die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sein Angebot präzise und auftragbezogen abzugeben.

Das wichtigste Wertungskriterium der Unterhaltsreinigung ist die Machbarkeit der vom Bieter  für die einzelnen Raumgruppen angegebenen Richtleistungen. Diese Leistungen stehen in betriebswirtschaftlichem Zusammenhang mit der von der Gemeinde vorgegebenen Reinigungsfläche. Durch die Angaben der Richtleistung legt jeder Bieter selbst fest, mit welcher Anzahl von Leistungsstunden seine Mitarbeiter die Tätigkeiten für das gesamte Objekt laut den vorhandenen Leistungsverzeichnissen erbringen können. Diese Angaben dienen der Fachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung der einzelnen Bieter.

Durch die Firma Clean Concept wurde mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen eine Vorkalkulation der möglichen Richtleistungen aller Raumgruppen unter Beachtung der Objektbesonderheiten, der Forderungen laut oben genannter Leistungsverzeichnisse, von Vergabe- und Erfahrungswerten der Kommunalen Geschäftsstelle (KGST), unter Bezugnahme auf entsprechende Informationen von Landesinnungsverbänden sowie auf der Basis eigener Zeitmessungen durchgeführt. Diese Vorkalkulationswerte sichern im Objekt eine Leistungszeit ab, die es den Mitarbeitern des späteren Auftragnehmers ermöglicht, in einem entsprechenden Zeitrahmen alle geforderten Leistungen und damit die geforderte Qualität als das gewünschte Reinigungsergebnis zu erbringen. Die Vorkalkulationswerte, die die Anzahl der Leistungsstunden sowie den Endpreis im Wesentlichen bestimmen, wurden den Bietern als Grenzwerte bekannt gegeben. Die Angabe unrealistischer Werte würde gegebenenfalls zur Abforderung einer Probereinigung (Darlegung der Leistungsfähigkeit) führen.  

Das Wertungsverfahren wurde allen Bietern in den Unterlagen erläutert (Transparenzgebot gem. § 97 (1) GWB).

 

Die Angebote der Bieter wurden nach VOL/A § 16 gewertet.

Bei der Wertung der Bieterangebote nach VOL/A § 16 (5) wurde der Vergleich der Bieterangaben in den Preisblättern sowie die Prüfung sonstiger vom Bieter angegebener Werte (betriebswirtschaftliche Betrachtung) durchgeführt. In sich nicht schlüssige Angaben bedeuten, dass ein Bieter nicht die geforderte Eignung nach VOL/A §16 (5) besitzt. Bei dieser Überprüfung mussten vier Bieter von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

Zuletzt werden die Angebote nach VOL/A § 16 (7) auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Diese dokumentiert sich darin, dass alle in der Wertung verbliebenen Bieterangebote gewährleisten, dass durch die Mietarbeiter des Unternehmens mit hinreichender Sicherheit die Ausführung der geforderten Leistungen in gewünschter Qualität erbracht werden können. Alle angebotenen Richtleistungen sind machbar, die Angebote sind in sich schlüssig und es sind keine offensichtlichen Verstöße gegen gesetzliche oder tarifrechtliche Verpflichtungen erkennbar. Somit hat die Firma Gebäudereinigung Burghard Ehlert GmbH aus Kleinmachnow das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: 64.600,00

Budget/Teilhaushalt:

40.09

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

21.80

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: