2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der
Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-b
„Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit Bekanntmachung am 30.11.2001 in Kraft
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 16/2001 vom 30.11.2001).
Am 12.04.2018 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 018/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken auf die Verschiebung der 20,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) auf dem Grundstück Elsternstieg 4 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 9, Flurstück 1266 (früher 1009)) von bisher 16,0 m Abstand auf künftig 6,0 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (entspricht der straßenseitigen Grundstücksgrenze). Da in dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-b die Art, Höhe sowie der Höhenbezug für Einfriedungen bisher nicht festgesetzt ist, sollen im Zuge des beantragten Änderungsverfahrens die bestehenden textlichen Festsetzungen um eine neue Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen ergänzt werden. Das Änderungsverfahren geht zurück auf einen entsprechenden Antrag zur Verschiebung des Baufensters auf dem Grundstück Elsternstieg 4 der Grundstückseigentümer. Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes ist als Anlage 2 beigefügt.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-b sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.
Die erforderlichen stadtplanerische Leistungen werden vom
Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung voraussichtlich ohne Inanspruchnahme
externer Leistungen erbracht. Für dennoch erforderliche Leistungen sowie zur
Erstellung der erforderlichen integrierten Arbeitsfassung werden die
Antragssteller die Kosten übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“
2.
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung
Nord“ (Textbebauungsplan, Stand 05.03.2018)