1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis
zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit Beschluss
vom 09.07.2015 (DS-Nr. 080/15) ist ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungs-planes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ eingeleitet worden.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 13.07.2017 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 092/17) gebilligt und im Zeitraum vom 18.09.2017 bis einschließlich 20.10.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 15.09.2017. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen 11 Stellungnahmen ein.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist nach dieser öffentlichen Auslegung geändert und ergänzt worden. Mit den vorgenommenen Änderungen wurde insbesondere eine einzelne textliche Festsetzung zur Art der Nutzung (Zulassung von Mobilfunkanlagen in den reinen Wohngebieten, WR) neu mit aufgenommen. Der geänderte und ergänzte Entwurf wurde im Zeitraum vom 12.02.2018 bis einschließlich 28.02.2018 erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 09.02.2018. Dabei wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. Während dieser eingeschränkten Beteiligung äußerten sich 9 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange