1. Der Bebauungsplan
KLM-BP-001-d „Eigenherd Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.1999
soll geändert werden.
Die Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-d soll sich auf die Klarstellung des zugrunde
gelegten Höhensystems beschränken. Die übrigen Inhalte des Bebauungsplanes
sollen unverändert beibehalten werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3. Die Planänderung
wirkt sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die
Nachbargebiete aus. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
4. Als nächstes ist
ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-d
„Eigenherdsiedlung Nord“ trat am 03.11.1999 in Kraft.
Aufgrund redaktioneller Unklarheiten ist
die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Um die rechtssichere Anwendung
der von der Gemeindevertretung beschlossenen Höhenbegrenzung (Trauf- und
Firsthöhen) zu gewährleisten ist klarzustellen, welches Höhensystem
heranzuziehen ist. Gegenwärtig beziehen sich die als Höchstmaß festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen in der Textlichen Festsetzung Nr. 6 auf Höhenangaben in „NHN“
während in der Plangrundlage das Höhensystem „HN“ verwendet wird.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplans KLM-BP-001-d sind nicht von der Änderung betroffen.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Erläuterungen:
1. DHHN 92 („Deutsches Haupt-Höhen-Netz
1992“): Höhen im DHHN 92 werden als NHN = „Höhen über Normalhöhennull“
bezeichnet.
2. HN („Höhen über Höhennull“):
Bezugspunkt Pegel Kronstadt bei St. Petersbur
Anlagen:
1) Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d
„Eigenherdsiedlung Nord“
Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-d
2) Textliche Festsetzung Nr. 6
3) Planzeichenerklärung