Betreff
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d "Eigenherdsiedlung Nord"
Vorlage
181/10
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-001-d „Eigenherd Nord“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.1999 soll geändert werden.

       Die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d soll sich auf die Klarstellung des zugrunde gelegten Höhensystems beschränken. Die übrigen Inhalte des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Planänderung wirkt sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete aus. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.    Als nächstes ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ trat am 03.11.1999 in Kraft.

Aufgrund redaktioneller Unklarheiten ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Um die rechtssichere Anwendung der von der Gemeindevertretung beschlossenen Höhenbegrenzung (Trauf- und Firsthöhen) zu gewährleisten ist klarzustellen, welches Höhensystem heranzuziehen ist. Gegenwärtig beziehen sich die als Höchstmaß festgesetzten Trauf- und Firsthöhen in der Textlichen Festsetzung Nr. 6 auf Höhenangaben in „NHN“ während in der Plangrundlage das Höhensystem „HN“ verwendet wird.   

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-d sind nicht von der Änderung betroffen.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Erläuterungen:

1. DHHN 92 („Deutsches Haupt-Höhen-Netz 1992“): Höhen im DHHN 92 werden als NHN = „Höhen über Normalhöhennull“ bezeichnet.

2. HN („Höhen über Höhennull“): Bezugspunkt Pegel Kronstadt bei St. Petersburg.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: ca. 5.000,00

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO: ca. 5.000,00

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1)  Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“

Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-d

2)  Textliche Festsetzung Nr. 6

3)  Planzeichenerklärung