Betreff
Erneuerung der Fahrbahnbeleuchtung und Neubau der Gehwegbeleuchtung in der Karl-Marx-Straße Abschnitt zwischen Förster-Funke-Allee und Ernst-Thälmann-Straße
Vorlage
173/10
Art
Beschlussvorlage

Die Fahrbahnbeleuchtungsanlage in der Karl-Marx-Straße zwischen Förster-Funke-Allee und Ernst-Thälmann-Straße wird erneuert und im gleichen Abschnitt eine Gehwegbeleuchtung auf der westlichen Seite errichtet. Die Beleuchtungsanlage wird mit Energiesparleuchten (keine LED) ausgestattet und mit einer nächtlichen Reduzierung versehen, ähnlich wie in der Straße Schleusenweg.


Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 wurde eine Maßnahme beschlossen, die als Radwegbeleuchtung Karl-Marx-Straße bezeichnet ist. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Radweg zwischen Ernst-Thälmann-Straße zwischen Bannwald bis Förster-Funke-Allee. Dieser Radweg ist kein Pflichtradweg mehr, sondern für Radfahrer in beide Richtungen als „Gehweg Radfahrer frei“ beschildert und nutzbar. Der Abschnitt zwischen Bannwald und Ernst-Thälmann-Straße ist ebenso beschildert. Durch die veränderte Beschilderung wird der Maßnahme Gehwegbeleuchtung weiterhin Rechnung getragen und die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen erhöht (M-138 mit 45.000,00 €).

 

Aufgrund des Alters der Fahrbahnbeleuchtungsanlage, deren Ausbaustandard und die nicht DIN-gerechte Ausleuchtung der Fahrbahn hat sich die Verwaltung entschlossen, ein Gutachten zur Bewertung der vorhandenen Fahrbahnbeleuchtungsanlage erstellen zu lassen. Dieses kommt eindeutig zu dem Schluss, dass die Fahrbahnbeleuchtung nicht mehr den geltenden Normen entspricht und technisch seit langem verschlissen ist.

Die Fahrbahnbeleuchtung ist aus dem Jahr 1968 und somit die normale Nutzungsdauer von 25 Jahren weit überschritten (M-104 mit 90.000,00 €).

 

Um die Verwendung der Haushaltsmittel sparsam zu gestalten, ist es möglich, beide Beleuchtungsanlagen (Fahrbahnbeleuchtung und Gehwegbeleuchtung) kombiniert zu errichten. Somit muss nur ein neues Beleuchtungskabel verlegt werden, wenn die Fahrbahnbeleuchtung auf die Seite des zu beleuchtenden Gehweges verlegt wird. Die Einsparungen sind erheblich, da gerade der Kupferpreis auf dem Weltmarkt sehr hoch ist und neben der Einsparung von Kabellängen auch Kabelgräben in weitaus kürzerem Maße errichtet werden müssen. Eine gleiche Anlage wurde durch die Gemeinde Kleinmachnow im Jahr 2009 in der Straße Schleusenweg, die die gleichen Parameter vom Straßenquerschnitt aufweist, errichtet.

 

Zur Realisierung hat die Verwaltung eine Entwurfsplanung beauftragt, die neben der technischen Realisierbarkeit eine Betrachtung zur Ausrüstung mit LED-Leuchten untersucht hat. Dabei erreicht die LED-Beleuchtung noch nicht die ökonomischen Parameter von derzeitigen Beleuchtungsanlagen mit Energiespartechnik. Da die Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend Kommunalabgabengesetz durch die Grundstückseigentümer mit zu finanzieren ist, ist die Verwaltung gehalten, die insgesamt wirtschaftlichste Variante der Gemeindevertretung vorzuschlagen. Dies ist nach dem heutigen Stand der Technik die herkömmliche Straßenbeleuchtung mit Energiesparleuchten. Um die Kosten weiter zu reduzieren, sind für den Gehweg spezielle Radwegbeleuchtungsleuchten einsetzen, die mit ihrer Spiegeloptik einen sehr weiten Mastabstand ermöglichen und die entsprechenden Beleuchtungsstärken einhält.

 

Nach der Kostenberechnung werden die voraussichtlichen Kosten bei 75.000,- Euro liegen, die zu aufgrund der Hauptsammelstraße zu 50 % umzulegen sind. Für die Grundstückseigentümer liegen die Beiträge je nach Grundstücksgröße zwischen 300,- und 500,- Euro. Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung wird die Verwaltung die Grundstückseigentümer schriftlich über die beabsichtigte Maßnahme informieren und die Planung für 4 Wochen im Gemeindeamt zur Einsicht auslegen. Den betroffenen Grundstückseigentümern wird Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Beitragsbescheide gegeben. Eine Realisierung der Beleuchtungsanlage nach einer öffentlichen Ausschreibung ist für Frühjahr 2011 geplant.

 

Mit der Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet. Daneben wird der Energieverbrauch von derzeit 120 Watt/je Lichtpunkt auf 70 Watt/je Lichtpunkt reduziert und die notwendige Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage fortgeführt.

 

Somit verbleiben noch 6 Straßenbeleuchtungsanlagen, die bis 1970 errichtet wurden und deren Erneuerung dringendst geboten ist (Im Tal, Kiefernweg, Machnower Busch, Rudolf-Breitscheid-Straße, Uhlenhorst und Wolfswerder).

 

Im Haushalt 2010 sind 135.000,00 € eingestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO: 90.000,00

Produktgruppe:

54.10

 Finanz-HH 2010

EURO: 45.000,00

Maßnahmen-Nr:

M-138 + M-104

 

 

 

 

 


Anlage beschlussrelevant:

Anlage 1    – Entwurfsplanung für die neue Beleuchtungsanlage (Planzeichnung - 5 Seiten A 4)

Anlage 1 a – Entwurfsplanung für die neue Beleuchtungsanlage (Text – 11 Seiten A 4)

 

Anlage zur Information:

Anlage 2 – Gutachten zur vorhandenen Beleuchtungsanlage (7 Seiten A 4)