Betreff
Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung
Vorlage
177/10
Art
Beschlussvorlage

Zur Sicherung der Blütenbestäubung der Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System der Natur stellt die Gemeinde Kleinmachnow für die auf ihrer Gemarkung tätigen Imker die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

Die Imker sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln, gewissenhaft zu befolgen.

  


Die Bedeutung der Bienenhaltung für die Kultur- und Nutzpflanzen sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt im ökologischen System ist wissenschaftlich belegt und allgemein anerkannt. In der Region TKS sind ca. 40 Imker, davon in Kleinmachnow ca. 20 Imker, tätig. Diese will die Gemeinde Kleinmachnow mit dem Beschluss zur Ortsüblichkeit unterstützen und auch erreichen, dass die Imkerei mehr Zulauf bekommt. Der Beschluss über die Ortsüblichkeit der Bienen gibt den Imkern gleichfalls eine wesentliche Hilfe bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten. Rechtsstreitigkeiten können immer dann auftreten, wenn es darum geht, dass von einem Bienenstand Emissionen ausgehen. Regelmäßig werden dann die §§ 906, 1004 BGB bemüht. § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) regelt dabei die unwesentliche und wesentliche Beeinträchtigung eines Grundstückes durch ein anderes. Dabei ist dann immer der Begriff „ortsübliche Benutzung“  eines Grundstückes von Bedeutung.  

           

In Vorbereitung dieses Beschlusse sind Gespräche mit dem Landesverband Brandenburgischer Imker und mit dem Imkerverein Region Teltow e.V. geführt worden.