Betreff
Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (Fluglärmkommission) - Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
183/10
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung Kleinmachnow benennt folgende Vertreter für die

Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld:

 

1. Herr Michael Grubert, Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, als Vertreter

 

                                       und

 

2. Herr Michael Lippoldt, Mitglied der Gemeindevertretung Kleinmachnow, als

Stellvertreter.

  


Auf Grund der aktuellen Diskussion um die Flugrouten im Zusammenhang mit dem Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld wurde der Gemeinde Kleinmachnow durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission angeboten. Benannt werden können eine Vertreter und ein Stellvertreter. Die Mitglieder der Fluglärmkommission werden durch die Genehmigungsbehörde berufen. Der Kommission gehören Vertreter der anliegenden Gemeinden, Mitglieder der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Flughafennutzer, der Flugverkehrskontrolle und der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörde an. Die ehrenamtliche Mitgliedschaft in der Kommission ist auf die Dauer von vier Jahren angelegt und endet vorzeitig, wenn die Benennung zurückgenommen wird oder der Vertreter dies wünscht. Eine Verlängerung der Berufung ist möglich. Hinsichtlich des Stellvertreters wurde die Bürgerinitiative „Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow“ gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Bürgerinitiative hat Herrn Michael Lippoldt vorgeschlagen.

 

Die Benennung, für die  § 39 BbgKVerf anzuwenden ist, erfolgt durch offene Abstimmung.